CH |
Ausland |
Anwendbares Recht |
Gerichtsstand (GS) |
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Sitz
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Schweizer Recht Theoretisch kann ein anderes Recht gewählt werden, wobei gewisse Bestimmungen des Schweizer Rechts zwingend zu beachten sind (z.B. Gesundheitsschutz, Art. 361- 362 OR). |
Schweizer Gerichte Gericht am Wohnsitz oder Sitz der beklagten Partei oder am Ort, an dem der AN gewöhnlich die Arbeitet verrichtet Bei vorübergehend entsandten AN ist zusätzlich das Gericht am Entsendeort zuständig, soweit Ansprüche aus der Zeit der Entsendung betroffen. AN kann auf diese GS nicht im Voraus oder durch Einlassung verzichten; GS-Vereinbarung nach Entstehung der Streitigkeit zulässig. |
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Wohnort
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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