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Arbeitsstreitigkeiten

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Fallgruppe 1

Rechtsgebiet:
Arbeitsstreitigkeiten
Stichworte:
Arbeitsstreitigkeiten
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
 

CH

Ausland

Anwendbares Recht

Gerichtsstand (GS)

Sitz
Arbeitgeber

x  

Schweizer Recht

Theoretisch kann ein anderes Recht gewählt werden, wobei gewisse Bestimmungen des Schweizer Rechts zwingend zu beachten sind (z.B. Gesundheitsschutz, Art. 361- 362 OR).

Schweizer Gerichte

Gericht am Wohnsitz oder Sitz der beklagten Partei oder am Ort, an dem der AN gewöhnlich die Arbeitet verrichtet

Bei vorübergehend entsandten AN ist zusätzlich das Gericht am Entsendeort zuständig, soweit Ansprüche aus der Zeit der Entsendung betroffen.

AN kann auf diese GS nicht im Voraus oder durch Einlassung verzichten; GS-Vereinbarung nach Entstehung der Streitigkeit zulässig.

Wohnort
Arbeitnehmer

x  

Arbeitsort

x  
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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