Der Lehrvertrag ist ein bedürfnisgerecht ausgestalteter Arbeitsvertrag, der den Besonderheiten des Lehrverhältnisses Rechnung trägt. Durch den Lehrvertrag verpflichten sich der Arbeitgeber, die lernende Person für eine bestimmte Berufstätigkeit fachgemäss zu bilden, und die lernende Person, zu diesem Zweck Arbeit im Dienst des Arbeitgebers zu leisten (OR 344).
Der Lehrvertrag charakterisiert sich durch folgende Elemente:
- Ausbildungszweck
- Befristung bis zum Ablauf der Lehrzeit
- Ausbildungspflicht des Arbeitgebers
- Arbeitsbefreiung für Berufsschulenbesuch und Teilnahme an den Lehrabschlussprüfungen
Weiterführende Informationen zum Lehrvertrag
Hier finden Sie detaillierte Informationen zum Lehrvertrag » lehrvertrag.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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