Allgemeines zum Lehrvertrag
Der Lehrvertrag ist ein bedürfnisgerecht ausgestalteter Arbeitsvertrag, der den Besonderheiten des Lehrverhältnisses Rechnung trägt. Durch den Lehrvertrag verpflichten sich der Arbeitgeber, die lernende Person für eine bestimmte Berufstätigkeit fachgemäss zu bilden, und die lernende Person, zu diesem Zweck Arbeit im Dienst des Arbeitgebers zu leisten (OR 344).
Freies Lehrverhältnis
= Lehrvertrag, der die lernende Person nicht zu einem berufsbildungsrechtlich anerkannten Lehrabschluss führt
vgl. dazu » BGE 132 III 753
Der Lehrvertrag charakterisiert sich durch folgende Elemente:
- Ausbildungszweck
- Befristung bis zum Ablauf der Lehrzeit
- Ausbildungspflicht des Arbeitgebers
- Arbeitsbefreiung für Berufsschulenbesuch und Teilnahme an den Lehrabschlussprüfungen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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