Die zuständigen Behörden dürfen für die Bearbeitung bzw. Erteilung der Aufenthaltsbewilligung von Familienangehörigen nur nachfolgende Unterlagen einfordern:
- die Ausweise, mit denen sie in die Schweiz eingereist sind;
- eine von der zuständigen Behörde des Heimat- oder Herkunftsstaats ausgestellte Bescheinigung, in der das Verwandtschaftsverhältnis bestätigt wird;
- eine von der zuständigen Behörde des Heimat- oder Herkunftsstaats ausgestellte Bescheinigung, in der bestätigt wird, dass der aufenthaltsberechtigte EU/EFTA-Staatsangehörige ihnen Unterhalt gewährt oder sie mit ihm in einer häuslichen Gemeinschaft leben.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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