Spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ist das Gesuch um Verlängerung einer Bewilligung einzureichen.
Ausweisart | Verlängerung EU/EFTA-Staatsangehörige |
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Ausweis L (Kurzaufenthaltsbewilligung) |
Verlängerung bzw. Aneinanderreihung möglich |
Ausweis B (Aufenthaltsbewilligung) |
Verlängerung um 5 Jahre bzw. Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung |
Ausweis G (Grenzgängerbewilligung) |
problemlose Verlängerung |
Ausweis C (Niederlassungsbewilligung) |
Die Bewilligung ist unbefristet und unbedingt. Trotzdem enthält der Ausweis grds. eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren. Bei Ablauf der angegebenen Laufzeit ist der Ausweis (d.h. nicht die Bewilligung an sich) zur Verlängerung vorzulegen. |