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Aufenthaltsbewilligung / Arbeitsbewilligung Schweiz

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Niederlassungsbewilligung EG/EFTA

Rechtsgebiet:
Aufenthaltsbewilligung / Arbeitsbewilligung Schweiz
Stichworte:
Aufenthaltsbewilligung / Arbeitsbewilligung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Niederlassungsbewilligung ist nicht im Freizügigkeitsabkommen geregelt, d.h. vorgeschrieben. Die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung beruht auf Schweizerischem Recht und erfolgt ohne Befristungen und Bedingungen.

Voraussetzungen:

  • Aufenthalt von insgesamt mindestens zehn Jahren mit einer Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz
  • wobei ein ununterbrochener Besitz einer Aufenthaltsbewilligung während den letzten fünf Jahren gegeben sein muss und
  • keine Widerrufsgründe nach Art. 62 AuG vorliegen dürfen.

Hinweis

Liegen wichtige Gründe vor, kann die Niederlassungsbewilligung nach einem kürzeren Aufenthalt erteilt werden.

Nach ununterbrochenem Aufenthalt mit einer Aufenthaltsbewilligung während der letzten fünf Jahre kann die Niederlassungsbewilligung erteilt werden, sofern eine erfolgreiche Integration der antragenden Person festgestellt werden kann (bspw. gute Kenntnisse der Landessprache).

Achtung

Bei dem Erfordernis eines „ununterbrochenen Aufenthalt in den letzten fünf Jahren“ werden vorübergehende Aufenthalte nicht berücksichtigt bzw. angerechnet.

Dagegen kommt es bei Aufenthalten zur Aus- oder Weiterbildung zu einer Anrechnung. Voraussetzung hierfür ist, dass nach deren Beendigung für zwei Jahre ununterbrochen eine Aufenthaltsbewilligung für einen dauerhaften Aufenthalt vorlag.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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