Das Konzept der Auffanggesellschaft beinhaltet:
- Die Aktiven ohne die Passiven gegen Entschädigung auf einen neuen Rechtsträger zu übertragen (Asset Deal)..
- Der Betrieb kann so fortgeführt werden.
- Die Altgesellschaft wird anschliessend in einem Konkursverfahren liquidiert und der Kaufpreis als Massa-Aktiven im Verfahren an die Gläubiger verteilt.
- Denkbar ist auch eine Übertragung der Aktiven nach Eröffnung des Konkursverfahrens, aus der Konkursmasse.
- Weitere Formen sind denkbar, siehe nachfolgend.
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