Beim Unternehmenskauf wird unterschieden in:
- Share deal (auch share Purchase; Kauf von Aktien)
- Asset deal (auch asset Purchase; Kauf eines Unternehmens mit Aktiven und Passiven).
Unter Share deal oder Asset deal werden die Ueberlegungen für die eine oder andere Variante bzw. die Anwendung beider Transaktionstypen vorgestellt.
Share deal
Share deal | |
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Definition: | Share deal = Kauf der Aktien vom oder von den Aktionären |
Typuskriterien: |
Nur bei Kapitalgesellschaften möglich
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Gesellschafter: | Share deal führt zu Wechsel der Anteilsinhaber |
Komplexität: |
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Verbreitung: | hoch |
Ersatzvorgehen: |
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Asset deal
Asset deal | |
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Definition: | Asset Deal = Kauf einzelner Aktiven vom verkaufenden Unternehmen |
Typuskriterien: |
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Gesellschafter: | Gesellschafter des übertragenden und des übernehmenden Rechtsträgers bleiben unverändert |
Komplexität: |
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Verbreitung: | Seltener geworden |
Ersatzvorgehen: |
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Share deal oder Asset deal
Die Transaktionsart hängt beim Unternehmenserwerb ab von:
- Personengesellschaft
- nur Asset deal
- Kapitalgesellschaft
- Share deal und/oder asset deal
- Veräusserung ganzes Unternehmen: Share deal
- Veräusserung nur eines Unternehmensteils: Asset deal
- Share deal und/oder asset deal
- Steuerlichen Implikationen
- Steuerbelastung für den Veräusserer
- Latente Steuern für den Erwerber
- Steuerbelastung für die Gesellschaft.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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