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Auffanggesellschaft

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Begriffe

Rechtsgebiet:
Auffanggesellschaft
Stichworte:
Auffanggesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Auffanggesellschaft, auch: Nachfolgegesellschaft

  • ist eine neu gegründete Gesellschaft oder ein Aktienmantel (vgl. Website Aktienmantel)
  • übernimmt
    • von einem sanierungsbedürftigen Rechtsträger (natürliche oder juristische Person)
    • regelmässig den ganzen Betrieb oder Betriebsteile (Aktiven)
    • nur ausnahmsweise Schulden (Passiven).

Eine Auffanggesellschaft dient also in der Regel der Rettung des Geschäftsbetriebs eines vor dem Konkurs stehenden Unternehmens. Die Auffanggesellschaft übernimmt als neu gegründete Gesellschaft von der Insolvenzschuldnerin die Betriebsmittel und führt den Geschäftsbetrieb unbelastet von den bestehenden Verbindlichkeiten fort.

In der Praxis wird der negativ besetzte Begriff der Auffanggesellschaft ungern verwendet; Gläubiger und künftige Kunden qualifizieren den Einsatz einer Auffanggesellschaft als „Schulden abschütteln und weitergeschäften“.

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