Fortführungswürdige Betriebsteile
Der Betriebsteil muss
- fortführungswürdig sein (Zukunftsperspektive)
- eine möglichst hohen, über dem Zerschlagungswert liegenden Fortführungswert haben:
- keine Betriebsunterbrechung
- erhaltener Goodwill
Businessplan für die Auffanggesellschaft
Ohne Businessplan bzw. Geschäftskonzept, welche
- den Stärken, aber auch den Schwächen des zu übernehmenden Betriebsteils Rechnung trägt,
- den Ursachen für das Scheitern der Alt-Gesellschaft auf den Grund geht,
dürfte kaum ein Erfolg für die Auffanggesellschaft resultieren.
Liquidität
Der Auffanggesellschaft muss ein garantiertes Minimum an Liquidität zur Verfügung stehen.
Kooperationsbereitschaft der Beteiligten
Ohne Kooperationsbereitschaft der wesentlichen Beteiligten ist das Projekt „Auffanggesellschaft“ nicht realisierbar. Zu den Key-Persons zählen:
- Aktionäre
- Management
- Arbeitnehmer (und Gewerkschaften)
- (unverzichtbare) Lieferanten
- Schlüssel-Kunden
- (bedingt die Gläubiger, namentlich Hauptgläubiger)
Widerstände gefährden oder verunmöglichen gar die betriebliche Neuausrichtung.
Eine rechtzeitige Begrüssung und Einbindung der Key-Persons ist daher Voraussetzung für das Gelingen des Projekts „Auffanggesellschaft“.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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