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Auffanggesellschaft

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Rechtsträger-Bereitstellung

Rechtsgebiet:
Auffanggesellschaft
Stichworte:
Auffanggesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Arten

Die Ersatz- oder Auffanggesellschaft kann gebildet werden durch:

  • Gründung einer neuen Gesellschaft
  • Einsatz eines Aktienmantels oder einer Vorratsgesellschaft

Gründungs-Variante

Bei Gründung einer neuen Gesellschaft als Auffanggesellschaft sind zu beachten:

  • die Regeln der Sachübernahme bzw. beabsichtigen Sachübernahme
    • in Statuten
    • in Stampa-Erklärung
  • Firma (Name):
    • auf Unterscheidungsfähigkeit achten (öfters anzutreffen: „Neue xx [Firma der Alt-Gesellschaft] AG“)
    • Firmaänderung der Alt-Gesellschaft
  • Sitz und Domizil:
    • am Ort der Alt-Gesellschaft
    • Sitzverlegung der Alt-Gesellschaft
  • Zweck:
    • Alt-Gesellschaft hält:
      • nur noch einen (überlebensfähigen) Betriebsteil zur Weiterführung: Zweckänderung auf die Branche des weitergeführten Gewerbes
      • keine Betriebsmittel mehr: Zweckänderung in Liquidationszweck
      • nur noch die Beteiligung an der Auffanggesellschaft: Zweckänderung in Beteiligungsgesellschaft (Holdinggesellschaft?)
    • Auffanggesellschaft: Zweckumschreibung orientiert sich am Umfang des zu übernehmenden Betriebes bzw. Betriebsteiles
  • Organe:
    • für Rechtsgeschäfte zwischen notleidender Gesellschaft und Auffanggesellschaft sollten zur Vermeidung einer Doppelvertretung bzw. Interessenkonflikts noch weitere handlungsfähige Organvertreter bestellt werden

AG-Mantel-/Vorratsgesellschafts-Variante

Bei Kauf und/oder Verwendung eines AG-Mantels bzw. einer Vorratsgesellschaft sind zu berücksichtigen:

  • Allfällige Alt-Schulden aus dem früheren Einsatz
  • Mutationen nicht vergessen
    • Statuten- und HR-Aenderungen
    • Auswahl von Firma (Name), Sitz, Domizil, Zweck und Organe siehe Ausführungen unter „Gründungs-Variante“
  • Steuerfolgen.

Tipp:

Weitergehende Informationen finden Sie auf der Website
» Aktienmantel / Vorratsgesellschaft

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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