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Auffanggesellschaft

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Ordentlicher Nachlass als Alternative?

Rechtsgebiet:
Auffanggesellschaft
Stichworte:
Auffanggesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gibt es für Auffanggesellschaften – abgesehen von der Steuer-Vorauszahlung – eine Alternative zur Vermeidung einer Steuersukzession?

Die Steuersukzession der Mehrwertsteuergesetzgebung vermag jedoch nur bei der Sanierung durch Auffanggesellschaften eine zusätzliche Befriedigung von Steuerschulden zu erzwingen, nicht aber bei der Sanierung durch einen ordentlichen Nachlassvertrag (Dividendenvergleich):

  • Es empfiehlt sich daher, bei hohen offenen Mehrwertsteuerschulden einen Betrieb nicht durch eine Auffanggesellschaft fortzuführen, sondern zu prüfen, ob der Rechtsträger nicht im Rahmen eines ordentlichen Nachlassvertrags saniert werden kann.

Aber auch beim ordentlichen Nachlassvertrag (Dividendenvergleich) gibt es Handicaps, die einen Sanierungserfolg in Frage stellen:

  • Zustimmung und Quorum
    • Die Frage ist,
      • ob die Steuerverwaltungen als ungesicherte Gläubigerinnen der dritten Klasse dem Nachlassvertrag zustimmen und
      • ob das Quorum von SchKG 305 erreicht wird.
  • Mehrwertsteuer / Zustimmung
    • Bei der Mehrwertsteuer kann die Eidgenössische Steuerverwaltung (EStV) gemäss MWSTG 92 Abs. 2 einem Nachlassvertrag zustimmen.
  • Gewinnsteuer / Zustimmung
    • Bei der Gewinnsteuer kann gemäss Art. 14 Abs. 2 Steuererlassverordnung die zuständige kantonale Behörde dem Nachlassvertrag zustimmen.
  • Stimmverhalten der ESTV
    • Allgemeine Zahlungsschwierigkeiten
      • Im Falle allgemeiner Zahlungsschwierigkeiten
        • stimmt die EStV solchen Forderungserlassen unter folgenden Voraussetzungen z:
          • allgemeine Zahlungsschwierigkeiten des Steuerschuldners
          • Überlebensfähigkeit des Unternehmens
          • Gleichbehandlung von öffentlicher Hand und privaten Gläubigern.
    • Benachteiligung des Staates / Ablehnung
      • Hat der Steuerschuldner die öffentliche Hand gegenüber privaten Gläubigern benachteiligt, lehnt die EStV einen Nachlassvertrag in der Regel ab.

Literatur

  • Staehelin Daniel, Steuernachfolge bei Auffanggesellschaften (BGE 146 II 73), in: Jusletter 2. November 2020
  • Michael Beusch Michael / Raas Susanne, in: Zweifel/Beusch (Hrsg.), Kommentar zum schweizerischen Steuerrecht, Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), 3. Aufl., Basel 2017, Art. 167 N 20
  • Frey Hans, in: Zweifel/Beusch (Hrsg.), Kommentar zum schweizerischen Steuerrecht, Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), 3. Aufl., Basel 2017, Art. 165 N 41
  • Geiger Felix, in: Zweifel/Beusch/Glauser/Robinson (Hrsg.), Kommentar zum schweizerischen Steuerrecht, Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer, Art. 92 N 37

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