- Auffanggesellschaft asset deal vor Generalexekution, share deal nach Generalexekution
- Aktionariat
- Alt-Gesellschaft (siehe Variante II)
- Aktionariat
- Vollzug asset deal an Auffanggesellschaft vor Konkurseröffnung, Share-deal zur Übernahme der Auffanggesellschaft aus Konkurs- oder Nachlassverfahren
- Risiken:
- Altaktionäre laufen Gefahr, dass die Aktien der Auffanggesellschaft von der Konkursverwaltung oder vom Sachwalter bzw. Liquidatoren an einen Dritten veräussert werden
- Finanzierbarkeit
- Verwechslungsgefahr von Auffanggesellschaft und Konkursitin, weil bei der konkursiten Muttergesellschaft die Konkursverwaltung im Einsatz sein wird
- Verunsicherung von Lieferanten und Kunden.
- Risiken:
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