Ein Blick in die Gerichtsentscheide zeigt, dass diese mehreren Kompensationsanforderungen stark vom konkreten Einzelfall abhängig sind und, dass sich insbesondere der Leistungsumfang nicht verallgemeinern lässt, zumal unterschiedlichste Kompensationsmöglichkeiten denkbar sind (vgl. Inhalt des Aufhebungsvertrags).
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Einvernehmliche Beendigung Arbeitsverhältnis
Einzelfallabhängigkeit
Rechtsgebiet:
Einvernehmliche Beendigung Arbeitsverhältnis
Stichworte:
Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG