Grundsätze
Die Befristung kann sich ergeben durch:
- zeitliche Befristung bzw. Bestimmung des Zeitraumes
- durch den angegebenen Zweck (Anstellung als Skilehrer oder als Animator für die Kreuzfahrt XY)
Ein befristeter Arbeitsvertrag ist
- nicht zu kündigen
- endet durch Zeitablauf.
Alternative:
Anstelle eines befristeten Arbeitsvertrages von längerer Dauer:
Unbefristeter Arbeitsvertrag mit ausdrücklich vereinbarter Probezeit und kurzer Kündigungsfrist (zB von einem Monat, auch falls das Arbeitsverhältnis überjährig wird).
Stillschweigende Fortsetzung
Wird das befristete Arbeitsverhältnis stillschweigend über den vereinbarten Endtermin hinaus fortgesetzt, so wird es zum unbefristeten Arbeitsvertrag (vgl. OR 334 Abs. 2), mit all seinen anstellungsdauer-abhängigen Folgen (Kündigungsfristen, Lohnfortzahlung bei Krankheit, Unfall etc., Ferien, Abgangsentschädigung usw.).
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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