Definition
Sog. Kettenverträge sind mehrere, ähnlich einer Blümchenkette aneinandergereihte, befristete Arbeitsverträge.
Zulässigkeit
Kettenverträge sind grundsätzlich zulässig.
Als rechtmässig gelten Kettenverträge bei
- um vornherein klar befristetem Arbeitseinsatz, insbesondere wenn nur ein solcher in Frage kommt
- Fokussierung auf einen im Voraus erkennbaren Wegfall von Beschäftigungsgrund oder Arbeitsplatz
- persönlichem Interesse des Arbeitnehmers an einer wiederholt kurzfristigen Befristung des Arbeitsverhältnisses (siehe Erscheinungsformen).
Problem Gesetzesumgehung
Kettenverträge
- finden dort ihre Grenzen, wo sie
- als Gesetzesumgehung einzustufen sind,
- wenn sie rechtsmissbräuchlich sind
- wenn dadurch die Schutznormen unbefristeter Arbeitsverträge umgangen werden sollen wie Kündigungsschutzbestimmungen, Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit oder Unfall
- als Gesetzesumgehung einzustufen sind,
- erhalten bei Rechtsmissbräuchlichkeit keinen Rechtsschutz
- werden diesfalls in unbefristete Arbeitsverträge umgedeutet.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.