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Aushilfsarbeit

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Kettenarbeitsverträge

Rechtsgebiet:
Aushilfsarbeit
Stichworte:
Aushilfsarbeit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition

Sog. Kettenverträge sind mehrere, ähnlich einer Blümchenkette aneinandergereihte, befristete Arbeitsverträge.

Zulässigkeit

Kettenverträge sind grundsätzlich zulässig.

Als rechtmässig gelten Kettenverträge bei

  • um vornherein klar befristetem Arbeitseinsatz, insbesondere wenn nur ein solcher in Frage kommt
  • Fokussierung auf einen im Voraus erkennbaren Wegfall von Beschäftigungsgrund oder Arbeitsplatz
  • persönlichem Interesse des Arbeitnehmers an einer wiederholt kurzfristigen Befristung des Arbeitsverhältnisses (siehe Erscheinungsformen).

Problem Gesetzesumgehung

Kettenverträge

  • finden dort ihre Grenzen, wo sie
    • als Gesetzesumgehung einzustufen sind,
      • wenn sie rechtsmissbräuchlich sind
      • wenn dadurch die Schutznormen unbefristeter Arbeitsverträge umgangen werden sollen wie Kündigungsschutzbestimmungen, Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit oder Unfall
  • erhalten bei Rechtsmissbräuchlichkeit keinen Rechtsschutz
    • werden diesfalls in unbefristete Arbeitsverträge umgedeutet.

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