Weiterführende Informationen
- SAHEB ALEXANDER, Autogeschäft – Direktimport drücken die Preise, in: Neue Zürcher Zeitung, vom 23.08.2012
- Direktimporte drücken die Preise | nzz.ch
- GALLAROTTI ERMES / GYGI BEAT, Direktimporte beleben das Geschäft mit neuen Autos – Knapp ein Zehntel Marktanteil und grosse Aufmerksamkeit im Publikum, in: Neue Zürcher Zeitung, Equity, Unternehmenspraxis, vom 12.06.2014, S. 36 f.
- Direktimporte beleben den Autohandel | nzz.ch
Preisunterschiede Schweiz – Ausland
Gleiche Fahrzeuge werden in verschiedenen Ländern zu unterschiedlichen Preisen verkauft. Gründe gibt es deren viele:
- Kaufkraftunterschiede
- Währung / Wechselkursunterschiede
- Abgaben- bzw. Steuerunterschiede für Auto-Import bzw. –Inverkehrsetzung
- Monopolstellung des Importeurs
- etc.
Anstatt das gewünschte Auto über einen offiziellen schweizerischen Markenvertreter zu kaufen, kann jeder sein Auto direkt im Ausland erwerben und selber importieren (= Direktimport).
Viele ausländische Fahrzeugwerkstätten haben sich auf die Abwicklung des Fahrzeugexports in die Schweiz organisiert. Sie kennen die Formalitäten und haben meistens ein Verzollungsunternehmen, welches die Grenzformalitäten vorbereitet oder gar die Abwicklung übernimmt.
NB: Ein Gebrauchtwagen-Eintausch ist meistens nicht möglich, müsste dieser sonst exportiert werden (Zoll- und Abgabenanfall)
Preisvergleich
Europa
- Vergleichbarkeit gegeben
- Spezielle Zulassungsgebühren in Abzug zu bringen
- zB österreichische Normverkehrsabgabe (NOVA)
- Wegrechnung der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer im Exportland
- Hinzurechnung CO2-Abgabe und Einfuhrabgaben sowie MWST für die Schweiz
- EU-Kommission unterstützt Preisvergleich
- Car price report
- Car price reports | ec.europa.eu
- Car price report
USA
- Keine einheitliche Preispolitik
- Gebührenaufschläge
- Nicht fassbare Optionen
- Schwieriger Preisvergleich
Umrüstung
Europa
- EU-Vorschriften betreffend Fahrzeugbau
- Schweiz hat diese Vorschriften weitgehend übernommen, was den Direktimport wesentlich vereinfacht
- keine oder nur seltene Umrüstungen
- problemlose Vorführung und Strassenverkehrszulassung von Importfahrzeugen
- Schweiz hat diese Vorschriften weitgehend übernommen, was den Direktimport wesentlich vereinfacht
USA
- Regelfall: Umrüstung für eine Strassenverkehrs-Zulassung in der Schweiz
Herstellerrestriktionen
Europa
- Keine Einschränkungen
- Herstellerabsprachen oder Auflagen an ihre Importeure bzw. Händler würden wettbewerbs- bzw. kartellrechtlich geahndet
USA
- Hersteller-Restriktionen für Fahrzeugimport
- Verkauf an Privatpersonen ohne Wohnsitz in den USA
- in der Regel nur Gebrauchtwagen
- Neuwagen nicht oder nur ein geringer Anteil
- Verkauf an Privatpersonen ohne Wohnsitz in den USA
Cross border-Autokaufvertrag
Durch die Intervention der Wettbewerbskommission bzw. WEKO wurden die Parallelimporte vereinfacht bzw. gar erst ermöglicht. Dadurch wurden die Eigenimporte erst richtig ermöglicht. Folge der Eigenimporte über die Grenze hinweg ergeben kollisionsrechtliche Fragen:
Gesetzliche Grundlagen
- IPRG 120
- Art. 13 Lugano Übereinkommen (Konsumentensachen)
Anwendbares Recht
- Konsumenten
- Staat, in dem der Konsument seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
- Unternehmen
- Ort der charakteristischen Leistung, d.h. am Sitz / Wohnsitz des Verkäufers
Gesetzestexte
Art. 120 IPRG
1 Verträge über Leistungen des üblichen Verbrauchs, die für den persönlichen oder familiären Gebrauch des Konsumenten bestimmt sind und nicht im Zusammenhang mit der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Konsumenten stehen, unterstehen dem Recht des Staates, in dem der Konsument seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat:
- wenn der Anbieter die Bestellung in diesem Staat entgegengenommen hat;
- wenn in diesem Staat dem Vertragsabschluss ein Angebot oder eine Werbung vorausgegangen ist und der Konsument in diesem Staat die zum Vertragsabschluss erforderlichen Rechtshandlungen vorgenommen hat, oder
- wenn der Anbieter den Konsumenten veranlasst hat, sich ins Ausland zu begeben und seine Bestellung dort abzugeben.
2 Eine Rechtswahl ist ausgeschlossen.
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Art. 13 LugUe
Von den Vorschriften dieses Abschnitts kann im Wege der Vereinbarung nur abgewichen werden:
- wenn die Vereinbarung nach der Entstehung der Streitigkeit getroffen wird;
- wenn sie dem Versicherungsnehmer, Versicherten oder Begünstigten die Befugnis einräumt, andere als die in diesem Abschnitt angeführten Gerichte anzurufen;
- wenn sie zwischen einem Versicherungsnehmer und einem Versicherer, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in demselben durch dieses Übereinkommen gebundenen Staat haben, getroffen ist, um die Zuständigkeit der Gerichte dieses Staates auch für den Fall zu begründen, dass das schädigende Ereignis im Ausland eintritt, es sei denn, dass eine solche Vereinbarung nach dem Recht dieses Staates nicht zulässig ist;
- wenn sie von einem Versicherungsnehmer geschlossen ist, der seinen Wohnsitz nicht in einem durch dieses Übereinkommen gebundenen Staat hat, ausgenommen soweit sie eine Versicherung, zu deren Abschluss eine gesetzliche Verpflichtung besteht, oder die Versicherung von unbeweglichen Sachen in einem durch dieses Übereinkommen gebundenen Staat betrifft, oder
- wenn sie einen Versicherungsvertrag betrifft, soweit dieser eines oder mehrere der in Artikel 14 aufgeführten Risiken deckt.
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Weiterführende Informationen
Grenzüberschreitende Autokaufverträge
- STÖCKLI HUBERT, Verträge und AGB beim Autokauf, in: Strassenverkehrsrechts-Tagung 2006, Freiburg 2006, S. 15 f. (Grenzüberschreitende Autokaufverträge)
Garantieleistungen
- Werksgarantien gelten europaweit auf jeweils 24 Monate
- Werkstätten sind “ungeachtet des Ortes des Kaufs eines Kraftfahrzeuges im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz” verpflichtet, “alle Kraftfahrzeuge der betreffenden Marke zu reparieren, die Garantien zu gewähren, die kostenlose Wartung und sämtliche Arbeiten im Rahmen von Rückrufaktionen durchzuführen”, wobei “es keine Rolle spielt, ob das Kraftfahrzeug bei einem zugelassenen Händler, durch einen bevollmächtigten Vermittler oder bei einem unabhängigen Wiederverkäufer gekauft wurde”
- Bei Direktimport-Autos muss allerdings meist verzichtet werden auf
- Schweiz-bezogene Servicepakete (zB Swissintegral usw.)
- Assistance-Dienstleistungen
- Kulanz
- usw.
Weiterführende Informationen
Grundlage (KRAFTFAHRZEUGVERTRIEB UND -KUNDENDIENST IN DER EUROPÄISCHEN UNION)
- Verordnung (EG) 1400/2002 der EU-Kommission vom 31.07.2002 über die Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 des Vertrags auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen im Kraftfahrzeugsektor
Grenzüberschreitende Autokaufverträge
- STÖCKLI HUBERT, Verträge und AGB beim Autokauf, in: Strassenverkehrsrechts-Tagung 2006, Freiburg 2006, S. 15 f. (Grenzüberschreitende Autokaufverträge)
CO2-Abgabe
Vor der (Zoll-)Einfuhr sind (auch) vom (privaten) Autoimporteur die für den betreffenden Fahrzeugtyp massgebenden CO2-Abgaben zu entrichten:
Informationen
- Dienstleistungen ASTRA | astra.admin.ch
Ablauf / Gesuch
- Ablauf / Gesuch | astra.admin.ch
Einfuhr in die Schweiz
Zu beachten sind:
- Unaufgeforderte Zollanmeldung
- Vorlage der wichtigen Dokumente
- Rechnung oder Kaufvertrag
- mit und ohne Mehrwertsteuer
- Fahrzeugausweis
- EUR-1-Dokument als Ursprungsnachweis
- Ausfuhrerklärung
- Einfuhrdeklaration
- Formulare bzw. heute digitale Deklaration
- Schweizer Zoll erstellt ev. einen Prüfungsbericht
- Fahrzeugimportkosten
- CO2-Abgabe
- Vorwegbezahlung, d.h. einige Tage vor der Zollanmeldung
- CO2-Emissionsvorschriften
- Zoll
- Zollansätze (CHF 12-15 pro 100 kg)
- Automobilsteuer
- 4 % des Fahrzeugwertes
- Mehrwertsteuer (MWST)
- jeweils gültiger MWST-Satz
- CO2-Abgabe
- Import- bzw. Zulassungsbeschränkung für Eigenimport-Autos
- Zulassung pro Person und Jahr nur ein Direktimport-Fahrzeug in der Schweiz
Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) bietet Informationen zur definitiven Einfuhr von Fahrzeugen (Autos / Personenwagen, Motorrad, Mofa, Roller, E-Bike):
Infofilm „Einfuhr eines Fahrzeuges“
- Zollinfo Privat | ezv.admin.ch
Verzollung im Inland / Vormerkschein
- Zollinfo Privat | ezv.admin.ch
Strassenverkehrszulassung
Die Fahrzeugvorführung zur Strassenverkehrszulassung beim kantonal zuständigen Strassenverkehrsamt kann im Internet nachgelesen werden.
Statt vieler hier der Link zum Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich:
Weiterführende Informationen
- Strassenverkehrsamt Zürich | stva.zh.ch
Tipps
Beim Kauf und der Einfuhr Direktimport-Fahrzeugen ist auf folgendes zu achten:
Preisunterschied
- Ein Direktimport lohnt sich erst ab einem Preisunterschied von ca. CHF 3‘000
Ausländischer Autoverkäufer
- Autoerwerb nur bei einem autorisierten Markenhändler des betreffenden Landes
Mindestangaben im Autokaufvertrag
- Verkäufer (Namen/Firma und Anschrift)
- Genaue Bezeichnung des zu kaufenden Autos mit Ausstattung und Zubehör
- Nettopreis / Währung / Zahlungsart
- Ort und Datum der Fahrzeugübergabe
Fahrzeugübergabe
- Fahrzeugrechnung
- Kaufpreisquittung, sofern und soweit die Zahlung nicht per Bank erfolgt
- Ursprungszeugnis
- Garantie (ausgefüllt, abgestempelt und unterschrieben)
- Kundendienstcheckheft (do.)
- Importbelege
Überführungskennzeichen und Versicherung
- analog Tagesnummer
- Autoverkäufer mit Exporterfahrung
- hat meistens ein Ueberführungskontrollschild
- kennt ein Verzollungsunternehmen, welches den Ex- und Import anmeldet bzw. organisiert
- Rücksand Überführungskontrollschild per Post
Weiterführende Informationen
Verzollungsunternehmen
- Auto-Direktimport aus Deutschland
- Z+L Zoll und Logistik GmbH, Basel
- Zoll und Logistik | zollundlogistik.ch
- Z+L Zoll und Logistik GmbH, Basel
- Direktimport aus Österreich
- Gebrüder Weiss AG, Altenrhein und St. Margrethen
- Gebrüder Weiss AG | gw-world.com
- Gebrüder Weiss AG, Altenrhein und St. Margrethen
- Direktimport aus USA
- Pangaea Cargo Speditionsgesellschaft GmbH, Bremen
- Pangaea Cargo Speditionsgesellschaft GmbH | pangaeacargo.com
- Pangaea Cargo Speditionsgesellschaft GmbH, Bremen
Transport- und Verzollungspartner Schweiz
- GLS – General Logistics Services AG
- GLS – General Logistics Services AG | glswiss.ch