Auslaufmodell-Auto = Fahrzeuge, die noch verkauft werden, obwohl bereits das neue Modell angekündigt ist, kurz vor der Markteinführung steht oder sogar ganz neu im Ausstellungsraum des Händlers zu besichtigen ist, mit hersteller-autorisierten hohen Preisnachlässen
Vorteile
Sehr preisgünstige Neuwagen-Kaufgelegenheit
Gelegenheit für Käufer, die nicht ein topaktuelles Fahrzeug besitzen wollen
Schnellerer Besitzantritt im Erwerbsfalle
Bei Neuwagen können sich Lieferverzögerungen einstellen
Billigerer Preis + grössere Rabattierungschance
Nachteile
Das Auto ist tatsächlich schon veraltet, wenn es abgeliefert wird
Autokäufer, der böse gesagt, das Auto nur als sog. „fahrbaren Untersatz“ wertschätzt, wird dies nicht stören, da das Auto technisch neu ist und mit einem hervorragenden Kosten- / Nutzenverhältnis betrieben werden kann; Ausnahme: ein neues Modell wird wohl einen verbrauchsärmeren Motor aufweisen
Schnellere Reduktion des Wiederverkaufswertes
Die Wiederverkaufswertfrage kümmert jene Autokäufer nicht, die das Auto solange nutzen, bis es abbruchreif ist
Alternativen
Mit Autokauf zuwarten
Zuwarten und mit dem alten Auto weiterfahren (sofern dies möglich ist), bis die ersten „Gebrauchten“ oder Vorführfahrzeuge, Jahreswagen oder Dienstwagen auf dem Markt erhältlich sind
= weniger als 12 Monate seit Auto-Produktion und während dieser Zeit keine Modelländerung (kein anderer Kühlergrill, keine neu designten Leuchten, Blinker u.ä.)
Judikatur
BGE 116 II 431 ff.
Kein Neuwagen mehr, wenn drei Jahre vor Verkauf eingeführt und Fahrzeug seit 2 Jahren nicht mehr hergestellt wird > Anspruch des Käufers auf Kaufpreisminderung
Entscheid OGer BE von 1963 (publiziert in Mitteilungen des TCS vom Oktober 1963)
Neuwagen-Verneinung, weil ein „weisses Cabriolet“ in verschiedenen Ausstellungen und am Automobilsalon mit offenem Verdeck gezeigt wurde
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