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Autorecht

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Firmenwagen

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition

  • Firmenwagen (Dienstwagen)   =   Auto, welches ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer entgeltlich oder unentgeltlich für betriebliche und / oder private Zwecke zur Verfügung stellt
  • Mehrere Firmenwagen bilden eine ganze „Flotte“
    • Kleine Fahrzeugflotte: 2 bis 9 Autos
    • Mittlere Fahrzeugflotte: 10 bis 29 Autos
    • Grosse Fahrzeugflotte: ab 30 Autos

Vorteile

  • Gerade der Flottenerwerb von Firmenwagen bietet verschiedene Vorteile
    • Sonderpreise und Rabatte
    • Vorteilhafte Serviceverträge (sofern und soweit nicht im Kaufpreis enthalten)
  • Mitarbeiter kommen auf allen Wagen zu recht und müssen nicht auf verschiedene Fahrzeugmarken und –typen eingeschult werden; auch passieren durch die Übung auf gleichen Fahrzeugen weniger Bedienungsfehler und Unfälle
  • Gleichbehandlung von Mitarbeitern gleicher Funktionsstufe

Nachteile

  • Sowieso-Kosten bei geringem Nutzungs- bzw. Fahrbedarf
  • Nachteile bei Dienstwagen-Flotten
    • Fahrzeug-Macken nach dem Erwerb
      • Massenproblem beim Flottenerwerb
      • Vorteil bei Leasing (Druck des Leasinggebers)
    • Bei einer Flottenerneuerung ergeben sich Ablösungs- und Einschulungsfragen auf neue Fahrzeuge
  • Schwierigkeiten bei Abschaffung einer Fringe-Benefits-Funktion

Weiterführende Informationen

Einsatzbereich für Dienstwagen
  • Firmeninterner Einsatz
    • Geschäftsleitung (mittleres und oberes Management)
    • Technik/Produktion
    • Vertriebsbereich/Vertriebsmitarbeiter
    • Service/Handwerker
  • Firmenauto als Anreiz für Mitarbeiter (Privatnutzung durch Arbeitnehmer)
Dienstwagenmarkt
  • Geschlechterabhängiges Budget
    • Männer ordern grundsätzlich teurere Autos als dies weibliche Führungskräfte tun
  • Bevorzugte Automarken
    • Die Markenfavoriten sind:
      • Geschäftsleitung
        • BMW, Mercedes und Audi
      • Finanzwesen und Marketing
        • Audi
      • Technik, Produktion und Vertrieb
        • VW, Skoda, Opel und FORD
Dienstwagen-Finanzierung
  • Leasing
    • Grundsätzliches
      • Leasing von Dienstwagen oder ganzen Flotten ist sehr populär; jedes zweite Unternehmen nutzt heute diese Finanzierungsart
    • Vorteile
      • Keine Bindung Eigenmitteln bzw. Liquidität
      • Verbuchung der Leasingzinsen als Aufwand, anstatt Aktivierung der gekauften Autos mit Wertkorrektur durch einmalige Abschreibung oder sukzessiver Abschreibung
    • Nachteile
      • Leasing ist meistens teurer als die Eigenanschaffung, ausser der Unternehmer könne mit den infolge der Leasing-Variante nicht gebundenen Mitteln eine bessere Rendite erzielen (zB Erzielung eines Leverage-Effekts)
    • Hinweise
      • Full-Service-Leasing
        • Leistungsumfang
        • Dauer
      • Streitpunkte
        • bei Vertragsbeginn kalkulierter Restwert und effektiver Restwert klaffen auseinander
        • Totalschaden
          • Beim Versicherungsvertragsschluss darauf achten, dass der Versicherer mindestens den Wert deckt, den der Leasingnehmer dem Leasinggeber in einem solchen Fall schuldet
        • Mehr- und Minderkilometer
          • auf Minderkilometer-Abgeltung im Leasingvertrag bestehen
        • Abnutzung oder Schäden und Mängel; was muss der Leasinggeber akzeptieren und was hat der Leasingnehmer zu ersetzen?
        • Wartungskosten nach Rückgabe der Leasingfahrzeuge
    • Weitere Informationen:
  • Firmenauto-Finanzierung auf Kreditbasis
    • Fragen Sie am Besten Ihre Hausbank bzw. weitere Banken, mit denen Sie zusammenarbeiten oder deren Leistungsfähigkeit testen wollen, und verlangen Sie die Offerte für einen Investitions- bzw. Blankokredit
    • Um Fahrzeuge als Sicherheit zu verwenden, müsste die Kreditgebende Bank vom Kreditschuldner die Fahrzeugschlüssel erhalten und wegsperren;
    • Die meisten Banken werden daher Kreditinteressierte – ohne Möglichkeit zur Leistung von Drittsicherheiten (Pfänder, Inhaber-Bürgschaft usw.) an die hauseigene Leasinggesellschaft verweisen
    • Weitere Informationen
Dienstwagen-Versicherung
  • Individuelle Versicherung
    • Einzelfahrzeuge, die bestimmten Mitarbeitern als ihr persönliches Fahrzeug mit Eigenverantwortung übergeben werden, bieten meistens keine Probleme
  • Flotten-Versicherung
    • Abhängigkeit von Flottengrösse (kleine Flotte (2 – 9 Autos), mittlere Flotte (10 – 29 Autos) und grosse Flotten (ab 30 Fahrzeuge), wobei bei letzterer zusätzlich nach Fahrzeugart (Auto (PW), Lastwagen (LKW) oder Anhänger (Trailer) unterschieben wird
    • Prämiensenkung durch Erhöhung Selbstbehalt und durch Senkung der (Flotten-)Schadenquote (zB durch Auswahl, Schulung und überwachten Einsatz (Fahrzeug in Verantwortlichkeit eines Mitarbeiters stellen / keine Selbstdisposition freier Fahrzeuge durch beliebiges Personal)
  • Weitere Informationen
Dienstwagen-Fahrer
  • Fuhrparknutzer werden meistens mit weiteren Hilfsmittel ausgerüstet wie
    • Tankkarten, v.a. der Rabatte und sonstigen Vorteile wegen
    • Kundenkarten für
      • Pannenservice (Assistance TCS oder ACS)
      • Inspektionen
      • Autowäsche
    • Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
    • Fahrtenbuch zur Erhebung des Privatanteils (je nach Überlassungsregelung bzw. Spesenreglement bzw. steuerlicher Handhabung etc.)
  • Firmenwagen-Überlassungsvertrag
    • Grundsätzliches
      • Klare Nutzungsregeln und Festlegung der Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer schaffen – bei klarer Redaktion – in der Regel Rechtssicherheit
    • Zu vereinbarende Nutzungsregeln
      • Verbot, das Fahrzeug zu verändern
        • Vermeidung wegen folgender Risiken
          • Verlust Herstellergarantie
          • Haftung gegenüber Leasinggeber
          • Entzug der Fahrzeugzulassungsbewilligung
          • Verlust Versicherungsschutz
          • etc.
      • Mitarbeiterhaftung
        • Geschäftsfahrt
          • Bestimmung der Grobfahrlässigkeit
            • Tanken des falschen Treibstoffs (bei Gericht umstritten)
            • Alkoholfahrt
            • Rotlichtmissachtung
          • Berücksichtigung Verhältnismässigkeit von Schadenhöhe und Einkommen
        • Privatfahrt
          • Volle Haftung
      • Firmenwagen-Wegnahme
      • Firmenwagen-Rückgabe bei Kündigung und Freistellung (Regelung meistens auch im Arbeitsvertrag bzw. im Rahmen des Vergütungssystems)
    • Checkliste
Rechte und Pflichten beim Einsatz
Besteuerung des Firmawagens des Unternehmensinhabers
  • Grundsätzliches
  • Oltimer als Firmenwagen
    • Abstimmung mit dem Steueramt erforderlich (Ruling); meistens werden solche Autos als Privatvergnügen dem Privatvermögen zugewiesen (aber keine Regel ohne Ausnahme)

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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