Zu den „versicherten Leistungen“ zählen:
- Deckung begründeter Ansprüche oder Abwehr unbegründeter Ansprüche
- Schadenszinsen
- Schadensminderungskosten
- (versicherte) Schadenverhütungskosten
- Expertisekosten
- Anwaltskosten
- Vermittlungskosten
- Gerichtskosten bzw. Schiedsgerichtskosten
- Parteientschädigung an obsiegende Partei(en)
- Ev. weitere versicherte Kosten
Obergrenze
- Betrag, der in der Versicherungspolice als maximale Versicherungssumme genannt ist