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Autorecht

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Austauschaggregate

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bestimmte defekte Auto-Aggregate werden v.a. in der Transportbranche nicht durch Neuaggregate, sondern durch sog. „Austauschaggregate“ (revidierte Aggregate) ersetzt, wie:

  • Austauschmotoren
  • Einspritzpumpen
  • Lichtmaschinen / Alternatoren
  • Anlasser
  • Nebenantriebsaggregate wie Pumpen u.ä.

Der Einsatz solcher Austauschaggregate kann auf zwei Arten erfolgen:

  • Das Transportunternehmen hält eigene Ersatzteile, baut diese anstelle von defekten Aggregaten ein und lässt nach dem Austausch die defekten überholen (revidieren), um sie später wieder als Austausch für andere defekte verwenden zu können
  • Das Transportunternehmen erwirbt bei einem spezialisierten Handwerksbetrieb ein Austauschaggregat als Ersatzteil, so wie ein Ersatzteil vom Autoabbruch, nur mit dem Unterschied, dass das Aggregat überholt und neuwertig ist, und lässt dieses bei der Werkstatt einbauen

» Weiterführende Informationen unter Anbieter

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