Bestimmte defekte Auto-Aggregate werden v.a. in der Transportbranche nicht durch Neuaggregate, sondern durch sog. „Austauschaggregate“ (revidierte Aggregate) ersetzt, wie:
- Austauschmotoren
- Einspritzpumpen
- Lichtmaschinen / Alternatoren
- Anlasser
- Nebenantriebsaggregate wie Pumpen u.ä.
Der Einsatz solcher Austauschaggregate kann auf zwei Arten erfolgen:
- Das Transportunternehmen hält eigene Ersatzteile, baut diese anstelle von defekten Aggregaten ein und lässt nach dem Austausch die defekten überholen (revidieren), um sie später wieder als Austausch für andere defekte verwenden zu können
- Das Transportunternehmen erwirbt bei einem spezialisierten Handwerksbetrieb ein Austauschaggregat als Ersatzteil, so wie ein Ersatzteil vom Autoabbruch, nur mit dem Unterschied, dass das Aggregat überholt und neuwertig ist, und lässt dieses bei der Werkstatt einbauen
» Weiterführende Informationen unter Anbieter
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Rotlichtkontrolle / Rotlichtüber...Einleitung zur Rotlichtkontrolle / Rotlich...Autoren:FührerausweisentzugEinleitung zum FührerausweisentzugAutoren:VerkehrsrechtEinleitung: Verkehrsrecht SchweizAutoren:AutorechtEinleitung zum AutorechtAutoren:Geschwindigkeitskontrolle / Rada...Einleitung zur Geschwindigkeitskontrolle /...Autoren:BussenkatalogEinleitung: Verkehrsbusse / Busse / Bussen...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht