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Autorecht

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Bedeutung

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Anforderung an den Fahrzeuglenker, sein Fahrzeug dauernd zu beherrschen ist eine wesentliche Grundvoraussetzung (vgl. SVG 31).

Zu den weiteren wichtigen Verkehrsregeln zählen:

  • das Rechtsfahren (SVG 34);
  • die Grundregel des Prinzips, niemandem Schaden zufügen (sog. «neminem laedere» (SVG 26);
  • das Gebot der angepassten Geschwindigkeit (SVG 32).

Diese Verkehrsregeln sind die Grundlagen für alle weiteren Regeln.

Erforderlich sind sodann:

  • Gesamtleistungsfähigkeit mit Leistungsreserve
    • Eine «Gesamtleistungsfähigkeit, welche neben der Grundleistung auch eine für das Bewältigen plötzlich auftretender schwieriger Verkehrs-, Strassen- und Umweltsituationen notwendige «Leistungsreserve» umfasst:
  • Vollbesitz der körperlichen und geistigen Fähigkeiten
    • Das Erfordernis des Beherrschens des Fahrzeugs spricht an:
      • das Verhalten des Fahrzeugführers;
      • den Zustand des Fahrzeuglenkers.
    • Wer nicht im «Vollbesitz seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten» ist,
      • kann sein Fahrzeug nicht regelkonform führen, und zwar
      • das Fahrzeug jeder Fahrzeugkategorie.

Literatur

  • Roth Andreas, BSK SVG, Basel 2014, N 1 ff. zu Art. 31 SVG
  • Giger, SVG, N 1 ff. zu Art. 31 SVG

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