LAWINFO

Autorecht

QR Code

Bedienung des Fahrzeugs / Verhalten des Lenkers

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Fahrzeugführer muss sein Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann (SVG 31 Abs. 1).

Diese Verhaltenspflicht durch VRV 3  konkretisiert, wobei verschiedene Komponenten bestehen:

  • Fahrvorbereitung
    • Einrichten des Cockpits: Sitzposition
    • Richten des Innen- und der Aussenspiegel (vgl. VTS 112 Abs. 4)
    • Angewöhnung an ein neues oder ungewohntes Fahrzeug
  • Beachtung der Signale und Markierungen
  • Aufmerksamkeit / Wachsamkeit
  • Keine Ablenkung
    • Keine Vornahme von Verrichtungen, welche die Bedienung des Fahrzeuges erschweren (vgl. VRV 3)
    • Kein Loslassen der Lenkvorrichtung
    • Telefonieren während der Fahrt
      • Kein grundsätzliches Verbot, aber Verbot unter Straffolge beim Telefonieren mit dem Mobilphone (vgl. BGE 120 IV 66)
      • Telefonieren während der Fahrt wird, sofern es nicht über eine Freisprecheinrichtung erfolgt, mit einer Ordnungsbusse von CHF 100 belegt (Ziff. 311 OBV) (vgl. Weissenberger, SVG, N 7 zu Art. 31 SVG).
  • Keine Störung durch Mitfahrende
  • Sicherung der Ladung
  • Fehlreaktionen, die es zu vermeiden gilt
    • kurzfristige Ablenkungen
    • Unaufmerksamkeiten
      • einfache Verkehrsregelverletzung
      • kurzes Überfahren der Mittel- oder Randlinie
    • verspätete Reaktion
    • ungeschickte Reaktionen
    • unerwartetes Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer
      • Auffahrkollision infolge zu geringen Abstands
      • Spurwechsel (mit Streifkollision)
  • Erhöhte Aufmerksamkeit bei Tram- und Bushaltestellen
  • Rechtzeitige Erkennbarkeit von Baustellen
  • Schleuderunfälle
    • zB nicht angepasste Geschwindigkeit
    • zB mangelnde Aufmerksamkeit

Literatur

  • Andreas Roth, BSK SVG, Basel 2014, N 1 ff. zu Art. 31 SVG
  • Weissenberger, SVG, N 1 ff. zu Art. 31 SVG
  • Weissenberger, SVG, N 7 zu Art. 31 SVG (Telefonieren mit Freisprecheinrichtung)

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.