Der öffentliche Parkplatz ist ein allgemein zugänglicher, nicht überdeckter Parkraum. Ob und inwieweit die Parkplatznutzung gebührenpflichtig ist, entscheidet – unter Berücksichtigung der erforderlichen Verwaltungs- und Rechtsmittelverfahren – die öffentliche Verwaltung.
Parkierungs-Varianten
Form
- Parkstreifen
- Parkbucht
- Parktasche
Nutzungsanlass
- Autobahnparkplatz
- Laternenparkplatz
- P+R Park and Ride
- Wanderparkplatz
Nutzungsart
- Parkieren in Blauen Zonen
- Parkieren mit Zonenkarten
- Nur noch selten anzutreffen: weiss markierte Parkplätze (für unbefristetes Parkieren von Autos, die Nichtanwohnern gehören
Signalisation
- Beschilderung mit einem einfachen „P“
- Meistens bestehen noch Zusatztafeln für Fahrzeugeinschränkungen
- nur PW
- nur LKW
- nur Busse
- Parkieranlagen-Beschilderung mit Orts- oder Fantasienamen
Weiterführende Judikatur
- Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich, II. Strafkammer, vom 08.02.2018 (SU170008) (Abstellen eines breiteren Fahrzeugs als das Parkfeld teilweise ausserhalb der Parkfeldmarkierung > Massgeblichkeit nicht der Dimension des Fahrzeugs, sondern jene des Parkfelds)
Weiterführende Links
- Parkierungsvorschriften
- Blaue Zonen | stadt-zuerich.ch
- Zonenkarte Stadt Zürich | stadt-zuerich.ch
- Bussenpraxis
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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