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Autorecht

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Parkhaus

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Parkhaus ist ein mehrgeschossiges Gebäude, in dem sich Abstellplätze für Autos (oder Motorräder) befinden.

Synonyme

  • Parkgarage
  • Grossgarage

Parkhausarten

Es gibt allerlei Bauausgestaltungen:

  • Überterraingarage, mehrgeschossig, ev. sogar in Hochhausform
  • Unterterraingarage, mehrgeschossig

Parkleitsysteme als Bewirtschaftungsunterstützung

=   rechnerunterstütztes System, welches den parkierungswilligen Autofahrern Hilfe mittels dynamischer oder statischer Anzeigetafeln mit Informationshinweisen zu freien Parkplätzen leiten soll

Betreiber

  • Stadt (Kommune)
  • Betreibergesellschaft einer Kommune
  • Zweckverbände
  • Cityvereinigungen
  • Kapitalanleger
  • Private

Kapitalanlage

Parkierungsanlagen können gute Immobilien-Renditeobjekte sein, vor allem infolge stetiger Zunahme des Verkehrs und der Mobilitätsbeschränkungen der Kommunen. Die Instandhaltung und Sanierung von Parkhäusern ist sehr teuer, da sie als Publikumsanlagen etliche Sicherheitsvorschriften einhalten müssen. Zudem können sich veränderte Verhältnisse (breitere und längere sowie insbesondere höhere Fahrzeuge (zB SUV) ein älteres Parkhaus in seiner Nutzungsfähigkeit einschränken.

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