Die Veranlassung einer Reparatur will gekonnt sein:
- Kostenofferte einholen
- ggf. Offert-Vergleiche anstellen
- Auftragserteilung mit Kostendach, ev. mit Pauschalbetrag
- Reparaturrechnung mit Leistungsdetail verlangen
- Überprüfung der Reparaturrechnung
- Bei Unklarheiten im Rechnungstext oder Erledigungszweifel ersetzte bzw. defekte Teile herausverlangen
- Rechnungsbeanstandungen in schriftlicher und nachweisbarer Form zustellen
- Mangelhafte Reparaturausführung
- (sofortige) Mängelrüge bei mangelhafter Reparaturerledigung
- Nichtbezahlung der Reparaturkosten, wenn Mangel vor Ablauf der Zahlungsfrist eintritt
- Bei Nichteinigung mit der Werkstatt
- Autoexpertise durch Fachmann erstellen lassen
- unbestrittenen Leistungs-Teil bezahlen
- Bezahlung der Kostenrechnung (bei korrekter Reparaturausführung)
Weiterführende Informationen
Retentionsrecht des Garagisten zur Absicherung der Reparaturansprüche
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