Die Veranlassung einer Reparatur will gekonnt sein:
- Kostenofferte einholen
- ggf. Offert-Vergleiche anstellen
- Auftragserteilung mit Kostendach, ev. mit Pauschalbetrag
- Reparaturrechnung mit Leistungsdetail verlangen
- Überprüfung der Reparaturrechnung
- Bei Unklarheiten im Rechnungstext oder Erledigungszweifel ersetzte bzw. defekte Teile herausverlangen
- Rechnungsbeanstandungen in schriftlicher und nachweisbarer Form zustellen
- Mangelhafte Reparaturausführung
- (sofortige) Mängelrüge bei mangelhafter Reparaturerledigung
- Nichtbezahlung der Reparaturkosten, wenn Mangel vor Ablauf der Zahlungsfrist eintritt
- Bei Nichteinigung mit der Werkstatt
- Autoexpertise durch Fachmann erstellen lassen
- unbestrittenen Leistungs-Teil bezahlen
- Bezahlung der Kostenrechnung (bei korrekter Reparaturausführung)
Weiterführende Informationen
Retentionsrecht des Garagisten zur Absicherung der Reparaturansprüche
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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