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Autorecht

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Autoverkaufsvorbereitung

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Soll ein Auto verkauft werden, ist es verkaufsbereit zu machen:

  • Reparaturen erledigen
    • Erledigung der notwendigen Reparaturen
  • ev. MF-Vorführung
  • Fahrzeugpapiere / Vollständigkeitskontrolle
    • Fahrzeugausweis
    • Beiblätter zum Fahrzeugausweis für allfällige Zusatzausstattungen
    • Abgaswartungsdokument (für Fahrzeuge ohne Self-controlling-System)
    • Serviceheft
    • Betriebsanleitungen
    • Radiocode
    • Schlüsselcode
  • Fahrzeugpräsentation: Der äussere Eindruck zählt
    • Der äussere Schein des Fahrzeugs ist extrem wichtig
    • Kaufinteressent zieht vom äusseren Eindruck Rückschlüsse auf den Technikzustand des Fahrzeugs
  • Pflege aussen: Waschen und Polieren
    • Lassen Sie das Auto durch einen professionellen Fahrzeugaufbereiter für das Verkaufsgespräch und eine allf. Probefahrt vorbereiten
      • Reinigung Fenster und insbesondere der Felgen (Bremsstaubentfernung)
      • Refreshing der Kunststoffteile
      • Kontrolle der Autotür- und anderen Gummidichtungen
      • Polieren
      • etc.
    • Diese Pflegekosten lohnen sich alle Mal – eine tadellose Fahrzeug-Gesamtbild bringt einen höheren Kaufpreis
  • Pflege innen: Wohlfühlsituation schaffen
    • Auch der Innenzustand beeinflusst die Beurteilung des Auto-Gesamtzustands
    • Vollständige Innenreinigung
      • Lenkrad-, Polster- und Teppich-Reinigung
      • Bedienungselemente
      • Dachhimmel
      • Andere Oberflächen
    • Raucherfahrzeuge: Nikotingeruchs-Entfernung durch Fachunternehmen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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