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Autorecht

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Checkliste „Firmenwagen-Überlassungsvertrag“

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
Disposition

  • Bezeichnung des Arbeitgebers
    • Firma
  • Bezeichnung des Mitarbeiters, der in den Genuss eines Firmenwagens gelangt
    • Name / Vorname / Funktion
  • Firmenwagen
    • Fahrzeugmarke
    • Fahrzeugtyp
    • Kennzeichen
  • Fahrzeugnutzung
    • Festlegung Nutzerkreis (personell
      • geschäftlich
      • privat
    • Art
    • Umfang
      • geschäftlich
      • privat
        • Arbeitsweg
        • Urlaubsfahrten
        • Ferienfahrten ins Ausland
  • Inspektion und Überwachung
    • Der Mitarbeiter, dem der Firmenwagen als Dienstfahrzeug zugewiesen ist, sollte als für seine Verkehrstauglichkeit zuständig erklärt werden
    • Zur Überwachung der Verkehrstauglichkeit zählen folgende Arbeiten:
      • Wahrnehmung der vom Auto angezeigten Inspektions- und Wartungstermine
      • Reifenkontrolle
      • Bremskontrolle
      • Lichtkontrolle
      • Flüssigkeitskontrollen
  • Unfall
    • Im Falle eines Unfalls hat sich der Dienstwagennutzer strikt an die Verkehrsregeln zu halten
  • Diebstahl
    • Bei Diebstahl des Firmenwagens sind Chef und Polizei zu verständigen
  • Haftung für Schäden
    • Voraussetzungen
      • Vorsätzliche Schäden
      • Grobfahrlässige Schäden
      • Fahrlässige Schäden
    • Schadensbeteiligung des Dienstwagenfahrers und Umfang
  • Fahrzeugersatz
    • Recht des Arbeitgebers, jederzeit ein anderes Dienstfahrzeug zur Verfügung zu stellen
  • Fahrzeugrückgabe bei Krankheit, Unfall, Invalidität etc.
    • Karenzfrist, ab welcher der Firmawagen bei Krankheit, Unfall, Invalidität usw. zur Verfügung zu stellen ist
  • Nutzungsentschädigung
    • Berechnungsgrundlage
    • Zahlungsumfang, der Privatfahren wegen
    • Führung eines Fahrtenbuches?
    • Zahlungszeitpunkt
    • usw.
  • Treibstoffkosten
    • Wer bezahlt und in welchem Umfang hat der Arbeitnehmer einen Ersatzanspruch, falls er vom Arbeitgeber keine Tankkarte erhält
    • Klarstellung, wer die Treibstoffkosten bei Privatfahrten bezahlt
  • Kündigung des Arbeitsverhältnisses
    • Bestimmung, dass der Firmenwagen am letzten Arbeitstag zurückzugeben ist, sei dies bei Freistellung oder aber auch bei Ferienbezug am Ende des Arbeitsverhältnisses
  • Schriftform
    • Empfehlenswert ist, die Nutzungsbedingungen schriftlich festzuhalten
    • Die Abrede sollte so lauten, dass Änderungen und Ergänzung zu ihrer Gültigkeit der Schriftform bedürften
  • Anwendbares Recht
    • Schweizerisches Recht
  • Gerichtsstand
    • Am Sitz des Arbeitgebers, ev. am Wohnsitz des Arbeitnehmers
  • Salvatorische Klausel
    • Vertragsklausel, welche bestimmt, dass bei unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen der Vertrag aufrecht gehalten und derselbe wirtschaftliche Erfolg mit einer möglichst nahekommenden Regelung erzielt werden soll

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