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Autorecht

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Checkliste „Leasingvertrag“

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
Zum üblichen Inhalt eines Leasingvertrags zählen:

  • Partei-Angaben
    • Leasinggeber (Leasinggesellschaft)
    • Leasingnehmer (anfänglich „Autokäufer“, nachher wird Leasinggeber Autoeigentümer)
  • Autolieferant
    • Erwähnung, aber nicht Partei des Leasingvertrags
  • Leasinggegenstand
    • Auto unter Angabe von Marke, Modell und Fahrzeugbeschrieb sowie Zubehör
    • Wertangabe (= Barkaufpreis), mit Rabatt und Skonto sowie MWST-Hinweis
  • Leasingart
    • Vollamortisationsleasing
    • Teilamortisationsleasing
    • ev. Restwertleasing
    • ev. Serviceleasing
  • Leasingraten / erste Leasingrate bzw. Kaution
    • Anzahl der Leasingraten
    • Höhe der Leasingraten
    • Fälligkeit der Leasingraten
    • Höhe der ersten Leasingrate (anstelle Kaution / Erlös aus Inzahlungsgabe Altwagen des Leasingnehmers
  • Fahrzeugübergabe durch Autohändler
  • Rechte und Pflichten Leasinggeber
  • Rechte und Pflichten Leasingnehmer
  • Kalkulationstabelle, aus der die Restzahlungspflicht des Leasingnehmers bei vorzeitiger Vertragsauflösung hervorgeht
  • ev. Verlängerungsoption
  • Widerrufsrecht
  • Standardklauseln
    • Schriftformhinweis (auch für Aenderungen oder Ergänzungen)
    • Anwendbares Recht
    • Gerichtsstand
    • Salvatorische Klausel

Weiterführende Informationen

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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