Nicht nur der weltweite, sondern auch der schweizerische Fahrzeugbestand steigt kontinuierlich an.
Entsprechend steigen, begünstigt durch Leasing als Refinanzierungsinstrument, die Neuwagenverkäufe, die Wartung, die Werkstattbesuche und die Occasionsverkäufe an.
Diese Entwicklung der Automobilisierung prägt – wie Tagespresse und Politik einhämmern – den Verkehr (Stau, Verkehrsinfarkt etc.) und die Umwelt.
Die Autoentwicklung steht nicht still. So werden fortlaufend neue alternative Antriebe (Hybrid, Elektro-, Biogas-, Wasserstoff- und sonstige Antriebe) auf den Markt gebracht. Die Autoentwicklung ist im Umbruch, auch in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht. So kaufen Sie bei TESLA ein ganzes Mobilitätskonzept, nämlich das Fahrzeug, mit Batterie und Batterieersatz, das kostenfreie Batterieladen bei einem TESLA-„Supercharger“ und den vorab bezahlten Service (vgl. Tesla | teslamotors.com). Es ist zu erwarten, dass weitere ideenreiche Konzepte den künftigen Fahrzeugmarkt aufmischen werden. Man darf gespannt sein. Für die Autokäufer und –nutzer wird das Autoangebot dadurch weniger transparent. Angebotsvergleiche beschränkten sich früher auf Kaufpreise. Heute sind Antriebskonzepte und Betriebskosten mit zu evaluieren. Angebotsvergleiche umfassen mithin also weitere Aspekte. Es ist schwierig ungleiches mit einander zu vergleichen. Entsprechend werden Erwartungshaltungen geschürt, die sich vielleicht nicht erfüllen. Dies wird sich auch auf das rechtliche Umfeld auswirken (das Auto als Dauerschuldverhältnis mit entsprechender Vertragsgestaltung). Rechtliche Implikationen sind vorprogrammiert. Die ganze Anbieter- und Wartungskette, aber auch Anwälte und Richter, werden sich auf Neues, vorher nicht gekanntes, einstellen müssen. So kommt auch das „Autorecht“ keinesfalls zur Ruhe.
Die Mobilität macht sogar nicht einmal mehr von der Nutzungsoptimierung halt (Automiete, Carsharing und Taxi-Nutzung als Ergänzung zu öV).
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