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Autorecht

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Taxi-Auto

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Name „Taxi“ stammt von dem bei Personenwagen zur Preisbestimmung verwendeten sog. „Taxameter“ (Gebührenmesser / Fahrpreisanzeiger), heute auch teilweise als „Taxi-Uhr“ bezeichnet.

Taxi-Begriff

Taxi         =   Personenwagen mit Fahrer zum individuellen Personentransport, vom Fahrgast nach Fahrstrecke und / oder Zeit entschädigt

Taxi-Arten

Funk-Taxi

=         Taxi, welches bei einer Funkleitstelle oder bei Taxi-Vermittlung telefonisch bestellt werden kann

Sammel-Taxi

=         Transport gleichzeitig mehrerer Fahrgäste ab einem bestimmten Besammlungspunkt

Anruf-Taxi

=         Taxi, welches (direkt beim Taxifahrer) telefonisch bestellt werden kann

Frauen-Taxi

=         Taxi, mit welchem ein sicheres „Nachhausebringen“ von Frauen sichergestellt wird

Taxi per App

=         Taxi, welches ohne Telefonanruf vereinfacht und automatisiert geordert werden kann

Sonderformen

  • Oldtimer-Taxi
  • Airport-Taxi
  • Kindertaxi
  • Behindertentaxi (auch: Handicap-Taxi)
  • Pharmataxi
  • Gepäcktaxi
  • Umwelttaxi (umweltfreundliche Antriebe)

Taxi-Bedürfnisse

  • Taxiangewiesenheit bestimmter Bevölkerungskreise (Taxi als Mobilitätshilfe)
  • Ergänzung zum öffentlichen Verkehr (öV), dessen Angebot nicht während 365 Tagen und 24 Stunden zur Verfügung steht

Taxi-Gewerbe

  • Vielfältige Ziele
    • Verfügbarkeit
    • Sicherheit
    • Bequemlichkeit
    • Vertrauenswürdigkeit
    • Ortskenntnisse
  • 24 Std.-Verfügbarkeit + Bedarfsschwankungen als besondere Herausforderungen
  • Taxi als Bahnpartner (zB Bestellung ab Kondukteur von zB SNCF-TGV, inkl. Abholung am Bahnsteig)
  • Geschäftsfeld „Menschen mit Behinderung“

Taxi-Anschaffung

Auto-Marken

  • Je nach Land bzw. Region ist die Automarke unterschiedlich
  • Marktleader
    • Europa (ohne GB): Mercedes-Benz
    • Asien: Toyota
  • Einfluss der Betriebs- und Treibstoffkosten
    • Tendenz zu verbrauchsarmen Hybrid-Fahrzeugen

Vergünstigte Fahrzeugpreise

  • Viele Autoproduzenten offerieren Taxihaltern bzw. Taxifahrern Vergünstigungen beim Kauf eines (zweckgebundenen) Fahrzeugs, mit oder ohne Taxipaket

Flottenleasing

  • Vgl. AUTOLEASING-Flottenleasing

Flottenmanagement (fleet management)

  • Fuhrparkoptimierung
  • Betriebsoptimierung
  • usw.

Taxi-Halter

  • Fahrzeughalter, in dessen Auto ein Taxameter eingebaut ist und welches bestimmungsgemäss genutzt wird

Taxi-Vermietung

  • Taxi-Vermieter vermieten voll ausgerüstete und betriebsbereite Taxi-Fahrzeuge an Taxi-Halter bzw. Taxi-Fahrer, wenn deren Fahrzeug im Service, in der Reparatur usw. ist
  • Taxivermieter | taxiverband.ch

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