Fahrpreis
Der Fahrpreis ist der für eine Taxi-Fahrt geschuldete Geldbetrag, welcher sich wie folgt zusammensetzt:
- fester Grundpreis +
- Anteil, der anhand fester Ansätze berechnet wird
- für die zurückgelegte Strecke (Wegtarif) +
- für die Fahrtdauer (Zeittarif)
- Zuschläge für besonderen Aufwand
Preisgestaltung
Das Bundesgericht hat zur Taxi-Fahrpreisgestaltung entschieden, dass eine verbindliche Tarifordnung für das Taxigewerbe mit der Wirtschaftsfreiheit nicht vereinbar sei. Die Stadt Zürich hat ihren Taxitarif so angepasst, dass die darin erwähnten Tarifdaten als Höchsttarife gelten und unterschritten werden dürfen.
Weiterführende Informationen
Rechtsgrundlagen
- Art. 3 der Vo des EJPD über Taxameter vom 05.11.2013
- Taxameter Verordnung des EJPD | mobatime.ch
- Taxitarif als Höchsttarif
- Taxitarif gilt neu als Höchsttarif | stadt-zuerich.ch
Überblick der Taxi-Tarife in verschiedenen Schweizer Städten
- Tarife | astag.ch
- Taxitarife Scchweiz | taxiverband.ch
Taxi-Rechner
- Preisauskunft | taxi4me.net
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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