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Autorecht

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Schadenregulierung in Inlandunfall

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Ablauf einer Verkehrsopferhilfe-Schadenregulierung bei einem Inlandunfall sieht wie folgt aus:

Gesetzliche Grundlage

  • SVG 79a ff.

Vorgaben an Schadenregulierer

  • Wie auf die Schadensregulierung einzutreten ist
  • Wann auf die Schadensregulierung einzutreten ist
  • Erstattung einer Regulierungsantwort

Nach Einreichung eines Schadenersatzbegehrens

  • mit unstrittigen Positionen + bezifferter Schaden
    • binnen 3 Monaten
    • Vorlage eines begründeten Schadenersatzangebots
  • mit nicht vollständiger Bezifferung oder bestrittener Haftung oder nicht eindeutiger Haftung
    • binnen 3 Monaten
    • Vorlage einer begründeten Antwort auf die Darlegungen der Schadenersatzforderungen

Nach Ablauf der Dreimonatsfrist

  • Beginn des Regulierungszinses, der zum Schadenszins hinzugerechnet wird und der den Schadenregulierer ab Zinsbeginn mit einem Gesamtzins von 10 % belastet
  • Sanktionen vs. Schadenregulierer
    • Meldung an die Aufsichtsbehörde
    • Strafe bei ungerechtfertigter Regulierungsverschleppung
  • Ungenügendes Regulierungsangebot
    • Opfer kann an spezielle Entschädigungsstelle Entschädigungsbegehren stellen
    • Entschädigungsstelle
      • Prüfung, ob eine genügende Schadenregulierung erfolgte
      • Eintreten auf Entschädigungsbegehren
        • Nachfristansetzung an Versicherer von 2 Monaten zur Schadenerledigung
      • Ungenügende Erledigung durch Versicherer (binnen der angesetzten Frist)
        • Eröffnung eines ausserordentlichen Schadenregulierungsverfahrens
          • Entschädigungsstelle reguliert den Schadenfall anstelle des Versicherers, ohne dessen Mitwirkung, aber auf dessen Kosten

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