Covenants in Kreditverträgen
Seit der letzten Finanzkrise sind sog. „Covenants“ vermehrt in Kreditverträgen anzutreffen. Sie enthalten meistens:
- quantitative Verpflichtungen des Kreditnehmers
- qualitative Verpflichtungen des Kreditnehmers
- financial Covenants
- non-financial Covenants
Ziele der Covenants
Der Kreditgeber will sich vermehrt und auch unterjährig über die Entwicklung bestimmter betriebswirtschaftlicher Kennzahlen informiert halten. Dabei werden Regelungen der folgenden Art vorgesehen:
Financial Covenants
- Einhaltung von Bilanzrelationen
- Ergebniszahlen
- Kennziffern hinsichtlich der Kapitaldienstfähigkeit
- Verzinsungsfähigkeit
- Kreditrückzahlungsfähigkeit
Non-financial Covenants
- Events of Default-Klausel
- Recht des Kreditgebers zur sofortigen Auflösung des Kreditvertrages bei Vertragsverletzungen
- Nichterfüllung
- Verletzung von Representations and Warranties
- Recht des Kreditgebers zur sofortigen Auflösung des Kreditvertrages bei Vertragsverletzungen
- Negative Pledge-, Pari-passu-Klausel
- Sicherstellung der Gleichbehandlung aller Gläubiger bei nicht besicherten Verträgen
- Cross-Default-Klausel
- Vertragsauflösung, wenn Kreditnehmer in einem anderen Vertragsverhältnis vertragsbrüchig ist
- Increased Costs-Klausel
- Überbindung von Mehrkosten
- zB bei Änderung regulatorischer Rahmenbedingungen
- Überbindung von Mehrkosten
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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