Covenants in Kreditverträgen
Seit der letzten Finanzkrise sind sog. „Covenants“ vermehrt in Kreditverträgen anzutreffen. Sie enthalten meistens:
- quantitative Verpflichtungen des Kreditnehmers
- qualitative Verpflichtungen des Kreditnehmers
- financial Covenants
- non-financial Covenants
Ziele der Covenants
Der Kreditgeber will sich vermehrt und auch unterjährig über die Entwicklung bestimmter betriebswirtschaftlicher Kennzahlen informiert halten. Dabei werden Regelungen der folgenden Art vorgesehen:
Financial Covenants
- Einhaltung von Bilanzrelationen
- Ergebniszahlen
- Kennziffern hinsichtlich der Kapitaldienstfähigkeit
- Verzinsungsfähigkeit
- Kreditrückzahlungsfähigkeit
Non-financial Covenants
- Events of Default-Klausel
- Recht des Kreditgebers zur sofortigen Auflösung des Kreditvertrages bei Vertragsverletzungen
- Nichterfüllung
- Verletzung von Representations and Warranties
- Recht des Kreditgebers zur sofortigen Auflösung des Kreditvertrages bei Vertragsverletzungen
- Negative Pledge-, Pari-passu-Klausel
- Sicherstellung der Gleichbehandlung aller Gläubiger bei nicht besicherten Verträgen
- Cross-Default-Klausel
- Vertragsauflösung, wenn Kreditnehmer in einem anderen Vertragsverhältnis vertragsbrüchig ist
- Increased Costs-Klausel
- Überbindung von Mehrkosten
- zB bei Änderung regulatorischer Rahmenbedingungen
- Überbindung von Mehrkosten
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:NotstundungEinleitung zur NotstundungAutoren:BankengesprächEinleitung zum BankengesprächAutoren:KonkursaufschubEinleitung zum KonkursaufschubAutoren:Überschuldung einer GesellschaftEinleitung zur ÜberschuldungAutoren:RestrukturierungEinleitung zur RestrukturierungAutoren:UnternehmenskriseEinleitung zur Unternehmenskrise
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht