Covenants in Kreditverträgen
Seit der letzten Finanzkrise sind sog. „Covenants“ vermehrt in Kreditverträgen anzutreffen. Sie enthalten meistens:
- quantitative Verpflichtungen des Kreditnehmers
- qualitative Verpflichtungen des Kreditnehmers
- financial Covenants
- non-financial Covenants
Ziele der Covenants
Der Kreditgeber will sich vermehrt und auch unterjährig über die Entwicklung bestimmter betriebswirtschaftlicher Kennzahlen informiert halten. Dabei werden Regelungen der folgenden Art vorgesehen:
Financial Covenants
- Einhaltung von Bilanzrelationen
- Ergebniszahlen
- Kennziffern hinsichtlich der Kapitaldienstfähigkeit
- Verzinsungsfähigkeit
- Kreditrückzahlungsfähigkeit
Non-financial Covenants
- Events of Default-Klausel
- Recht des Kreditgebers zur sofortigen Auflösung des Kreditvertrages bei Vertragsverletzungen
- Nichterfüllung
- Verletzung von Representations and Warranties
- Recht des Kreditgebers zur sofortigen Auflösung des Kreditvertrages bei Vertragsverletzungen
- Negative Pledge-, Pari-passu-Klausel
- Sicherstellung der Gleichbehandlung aller Gläubiger bei nicht besicherten Verträgen
- Cross-Default-Klausel
- Vertragsauflösung, wenn Kreditnehmer in einem anderen Vertragsverhältnis vertragsbrüchig ist
- Increased Costs-Klausel
- Überbindung von Mehrkosten
- zB bei Änderung regulatorischer Rahmenbedingungen
- Überbindung von Mehrkosten
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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