Venture Capital
- auch: Wagniskapital bzw. Risikokapital
- = außerbörsliches Beteiligungskapital („private equity“), welches von einer Wagnisfinanzierungsgesellschaft bzw. Beteiligungsgesellschaft (Venture-Capital-Gesellschaft (VCG)) zur Beteiligung an als besonders riskant geltenden Unternehmungen bereitstellt:
- Eigenkapital
- Eigenkapitalähnliche Finanzierungsinstrumente
- Mezzanine-Kapital
- Wandelanleihe
Wachstumsfinanzierung
- = Finanzierung einer Wachstumsstrategie mit Refinanzierungsbedarf
- Internationalisierungsstrategie
- Investitionsfinanzierung
- Expansionsfinanzierung
- Akquisitionsfinanzierung
Mezzanine
- ausführlich: Mezzanine-Kapital oder Mezzanine-Finanzierung
- = Finanzierungsart, die in ihren rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgestaltungen eine Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital darstellt (abgeleitet aus ital. „mezzo“ = halb)
- klassische Variante
- dem Unternehmen wird wirtschaftliches oder bilanzielles Eigenkapital zugeführt, ohne den Kapitalgebern Stimm- oder Einflussnahmerechte zu gewähren
- individuelle Varianten
- Equity Mezzanine
- eigenkapitalähnlich / bilanziell als Eigenkapital (Eigenkapitalcharakter)
- Genussscheine / Genussrechte
- Stille Beteiligungen
- eigenkapitalähnlich / bilanziell als Eigenkapital (Eigenkapitalcharakter)
- Debt Mezzanine
- Fremdkapitalcharakter / bilanziell als Verbindlichkeit
- Wandel- und Optionsanleihen
- Nachrangige Anleihen
- Partiarische Darlehen
- Gesellschafterdarlehen
- Fremdkapitalcharakter / bilanziell als Verbindlichkeit
- Equity Mezzanine
- klassische Variante
Buyout
- = fremd(kapital)finanzierte Unternehmensübernahme mit hohem Fremdkapitalanteil (leveraged buyout, LBO), meist durch Private-Equity-Investoren
- = Management-Buy-out (MBO), indem das Management die Mehrheit des Aktienkapitals von den bisherigen Unternehmenseigentümern erwirbt
Weiterführende Informationen
Spezialsituationen
- Private Equity-Investment oder
- Forderungskauf durch einen Distressed Debt Fonds
- Sekundärmarktfonds
- Forderungskauf am Anleihenmarkt oder Direktkauf vom Gläubiger
- im Hinblick auf eine Einflussnahme im schuldnerischen Unternehmen
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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