Einleitung
Bei der Kreditaufstockung geht es um die Erhöhung des Quantitativs eines bestehenden Kredits. Obwohl es nur – aber immerhin – um einen Kreditmehrbetrag geht, wenden die Banken heute die gleiche Regelung für eine Aufstockungsbewilligung an wie für einen Neukredit:
Der Vorlauf
Meist geht es bei einer Kreditaufstockung um einen schlechten Geschäftsgang, eine Projekt mit nicht finanzierten Mehrkosten oder sonst eine Angelegenheit, die sachlich und daher auch finanziell aus dem Ruder gelaufen ist. Alles Punkte, die die Bank, die das Vorhaben finanzieren soll, argwöhnisch machen oder zumindest nach nachvollziehbaren und dokumentierten Begründungen verlangen:
Ursachenerhebung
- Nachfragerückgang
- Kostenüberschreitung
- Projektänderung
- Nachträgliche Projekterweiterung (unerwartete Nachfrage)
ausreichendes Quantitativs
- Kosten-Nachkalkulation
- Ergänzungs-Budget
- usw.
Eigenmittelfinanzierung des Ursprungsprojekts
Weniger Probleme ergeben sich da, wo der Kreditnehmer die Erst-Investitionen aus Eigenmitteln finanzierte und nun auf „Marke sicher“ rechtzeitig eine Fremdfinanzierung sichern will.
Plan B
Vorbereitung eines „Plans B“, falls die Bank das Kreditersuchen ablehnt:
- Kreditgespräche mit weiteren Banken
- Private Equity-Markt
- Zwischenfinanzierung durch Unternehmer eines Investitionsprojektes
- zB General- oder Totalunternehmer
- zB Leasinggeber (partielles Investitionsleasing, zB für Maschinen)
- Aktionärsdarlehen
- etc.
Das Bankgespräch
Es gelten die Regeln und Verhaltensweisen wie bei einem Neukredit; zusätzlich sind die individuellen Punkte:
Ursachenerhebung
- Nachfragerückgang
- Kostenüberschreitung
- Projektänderung
- Nachträgliche Projekterweiterung (unerwartete Nachfrage)
ausreichendes Quantitativs
- Kosten-Nachkalkulation
- Ergänzungs-Budget
- usw.
Gesprächs-Relevanzen
- Return on Invest
- Sicherheiten
- Sicherstellung Zinsendienst
- Rückzahlungsfähigkeit und Rückzahlungszeitpunkt
Vorgehen bei Aufstockungsablehnung
- Anwendung des „Plans B“
- Kreditgespräche mit weiteren Banken
- Private Equity-Markt
- Zwischenfinanzierung durch Unternehmer eines Investitionsprojektes
- zB General- oder Totalunternehmer
- zB Leasinggeber (partielles Investitionsleasing, zB für Maschinen)
- Aktionärsdarlehen
- etc.
- Ablösung des ursprünglichen, nicht ausreichenden Projektkredits durch den Investor, der die Kreditaufstockung investiert
- Desinvestitionen, falls auch der „Plan B“ fehlschlägt
- Projekt-Reduktion (falls noch möglich)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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