LAWINFO

Bankengespräch

QR Code

Kreditaufstockung

Rechtsgebiet:
Bankengespräch
Stichworte:
Bankengespräch
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Bei der Kreditaufstockung geht es um die Erhöhung des Quantitativs eines bestehenden Kredits. Obwohl es nur – aber immerhin – um einen Kreditmehrbetrag geht, wenden die Banken heute die gleiche Regelung für eine Aufstockungsbewilligung an wie für einen Neukredit:

Der Vorlauf

Meist geht es bei einer Kreditaufstockung um einen schlechten Geschäftsgang, eine Projekt mit nicht finanzierten Mehrkosten oder sonst eine Angelegenheit, die sachlich und daher auch finanziell aus dem Ruder gelaufen ist. Alles Punkte, die die Bank, die das Vorhaben finanzieren soll, argwöhnisch machen oder zumindest nach nachvollziehbaren und dokumentierten Begründungen verlangen:

Ursachenerhebung

  • Nachfragerückgang
  • Kostenüberschreitung
  • Projektänderung
  • Nachträgliche Projekterweiterung (unerwartete Nachfrage)

ausreichendes Quantitativs

  • Kosten-Nachkalkulation
  • Ergänzungs-Budget
  • usw.

Eigenmittelfinanzierung des Ursprungsprojekts

Weniger Probleme ergeben sich da, wo der Kreditnehmer die Erst-Investitionen aus Eigenmitteln finanzierte und nun auf „Marke sicher“ rechtzeitig eine Fremdfinanzierung sichern will.

Plan B

Vorbereitung eines „Plans B“, falls die Bank das Kreditersuchen ablehnt:

  • Kreditgespräche mit weiteren Banken
  • Private Equity-Markt
  • Zwischenfinanzierung durch Unternehmer eines Investitionsprojektes
    • zB General- oder Totalunternehmer
    • zB Leasinggeber (partielles Investitionsleasing, zB für Maschinen)
  • Aktionärsdarlehen
  • etc.

Das Bankgespräch

Es gelten die Regeln und Verhaltensweisen wie bei einem Neukredit; zusätzlich sind die individuellen Punkte:

Ursachenerhebung

  • Nachfragerückgang
  • Kostenüberschreitung
  • Projektänderung
  • Nachträgliche Projekterweiterung (unerwartete Nachfrage)

ausreichendes Quantitativs

  • Kosten-Nachkalkulation
  • Ergänzungs-Budget
  • usw.

Gesprächs-Relevanzen

  • Return on Invest
  • Sicherheiten
  • Sicherstellung Zinsendienst
  • Rückzahlungsfähigkeit und Rückzahlungszeitpunkt

Vorgehen bei Aufstockungsablehnung

  • Anwendung des „Plans B“
    • Kreditgespräche mit weiteren Banken
    • Private Equity-Markt
    • Zwischenfinanzierung durch Unternehmer eines Investitionsprojektes
      • zB General- oder Totalunternehmer
      • zB Leasinggeber (partielles Investitionsleasing, zB für Maschinen)
    • Aktionärsdarlehen
    • etc.
  • Ablösung des ursprünglichen, nicht ausreichenden Projektkredits durch den Investor, der die Kreditaufstockung investiert
  • Desinvestitionen, falls auch der „Plan B“ fehlschlägt
  • Projekt-Reduktion (falls noch möglich)

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.