Der Bonitäts-Check – auch Bonitätsprüfung oder -analyse – dient der Abklärung der Zahlungsfähigkeit in zwei Kriterien:
Kreditwürdigkeit
- = Zahlungswilligkeit
- Kriterien
- Persönliche Zuverlässigkeit
- Zahlungswille
- Natürliche Personen
- Beruflich-fachliche Qualifikationen
- Juristische Personen
- Management
Kreditfähigkeit
- = Rückzahlungsfähigkeit (auch: Kapitaldienstfähigkeit)
- Kriterien
- Natürliche Personen
- Einkommensnachweise
- Juristische Personen
- Bilanzen / Erfolgsrechnungen uam
- Natürliche Personen
Weiterführende Informationen
- EGELI RAOUL, Bonitätsrisiken – Erkennen, bewerten, vermeiden, Zürich 2014, 260 S.
Systematische Bonitätsprüfung
Kreditinstitute wie Banken müssen aufgrund ihrer aufsichtsrechtlichen Vorgaben die Kreditrisiken einschätzen und einstufen. Sie verfügen daher über Systeme und Softwaretools, die sich mit der Ermittlung und anschliessenden Einstufung der individuellen Bonität des Kreditschuldners befassen.
Eigen-Bonitätscheck kann Verbesserungsmöglichkeiten aufdecken
Es gibt Rating-Agenturen, die permanent oder auf Auftrag hin die Bonität von Schuldnern abklären, um sie anschliessend Auftraggebern gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen.
Ein selbst veranlasster Bonitäts-Check kann Verbesserungsmöglichkeiten offenlegen.
Weiterführende Informationen
Bonität | wikipedia.org
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:VerzugszinsEinleitung zum VerzugszinsAutoren:Überschuldung einer GesellschaftEinleitung zur ÜberschuldungAutoren:UnternehmensumwandlungEinleitung zur UnternehmensumwandlungAutoren:AusgliederungEinleitung zur AusgliederungAutoren:AnleihensobligationEinleitung zur AnleihensobligationAutoren:ArrestEinleitung zum Arrest
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht