Einleitung
Wiederum orientiert sich Erfüllungs- und Nichterfüllungspflicht der Sicherungsverpflichtung an der Akzessorietät oder Nichtakzessorietät der Sicherheit:
- Akzessorietät
- Abhängigkeit des Sicherungsgeschäftes vom Bestand des Hauptgeschäfts
- in der Regel (Bank-)Bürgschaft
- Streit dehnt sich in der Regel auf das Haupt- und Sicherungsgeschäfts aus; der Bürge hat dem Gläubiger all jene Einwendungen und Einreden entgegenzuhalten, die dem Schuldner aus dem Grundgeschäft zustehen
- Nichtakzessorietät
- Sicherung ist selbständiger Natur
- in der Regel (Bank-)Garantie
- Garantieleistung ist unabhängig von Bestand oder Nichtbestand des Hauptgeschäfts
Auch bei den (Bank-)Garantien besteht die Möglichkeit, sich besser vor den Risiken zu schützen, indem der Schuldner (Garantieauftraggeber) einen dokumentarischen Nachweis der Zahlungsvoraussetzungen in der Garantieklausel verlangt und ausformulieren lässt.
Die Erläuterung des Zahlungsverbots muss nach den folgenden Garantien-Typen differenziert werden:
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