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Befristeter Arbeitsvertrag

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Befristungen

Rechtsgebiet:
Befristeter Arbeitsvertrag
Stichworte:
Arbeitsvertrag, Befristeter Arbeitsvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zeitpunkt / Zeitdauer

Der Arbeitsvertrag soll gelten

  • bis zu einem bestimmten Zeitpunkt
  • während einer bestimmten Zeitdauer.

Bestimmtheit / Bestimmbarkeit

Zur Bestimmung des Zeitablaufs muss die Befristung

  • bestimmt oder bestimmbar sein
  • ungefähr voraussehbar (nach herrschender Lehre genügend)

Zulässige Beispiele

Der Arbeitsvertrag

  • endet
    • „am 31.12.2015“
    • „nach fünfjähriger Laufzeit“
    • „in 3 Monaten“
    • „ eine Woche nach Ablauf der xx. Züspa“
    • „mit Torschluss des Automobilsalon Genf 2011“
  • ist befristet
    • „auf die Dauer des Wintersemesters 2010/2011“
    • „bis zum Ende laufenden Ausbildungsganges für Verkäuferinnen“

Unzulässige Beispiele

Das Arbeitsverhältnis dauert

  • „für solange, als genügend Arbeit vorhanden ist“
  • „bis zur Betriebsaufgabe durch den Arbeitgeber“

Es handelt sich hier um Bedingungen, die in den Willen des/der Vertragspartner gestellt sind, sog. „Potestativbedingungen“. Potestativbedingungen machen Arbeitsverhältnisse zu unbefristeten.

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