Zeitpunkt / Zeitdauer
Der Arbeitsvertrag soll gelten
- bis zu einem bestimmten Zeitpunkt
- während einer bestimmten Zeitdauer.
Bestimmtheit / Bestimmbarkeit
Zur Bestimmung des Zeitablaufs muss die Befristung
- bestimmt oder bestimmbar sein
- ungefähr voraussehbar (nach herrschender Lehre genügend)
Zulässige Beispiele
Der Arbeitsvertrag
- endet
- „am 31.12.2015“
- „nach fünfjähriger Laufzeit“
- „in 3 Monaten“
- „ eine Woche nach Ablauf der xx. Züspa“
- „mit Torschluss des Automobilsalon Genf 2011“
- ist befristet
- „auf die Dauer des Wintersemesters 2010/2011“
- „bis zum Ende laufenden Ausbildungsganges für Verkäuferinnen“
Unzulässige Beispiele
Das Arbeitsverhältnis dauert
- „für solange, als genügend Arbeit vorhanden ist“
- „bis zur Betriebsaufgabe durch den Arbeitgeber“
Es handelt sich hier um Bedingungen, die in den Willen des/der Vertragspartner gestellt sind, sog. „Potestativbedingungen“. Potestativbedingungen machen Arbeitsverhältnisse zu unbefristeten.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.