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Betreibungsaufhebung

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Rechtsgebiet:
Betreibungsaufhebung
Stichworte:
Betreibungsaufhebung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Rechtsvorschlag

Rechtsvorschlag = Einspruch des Schuldners gegen den Zahlungsbefehl des Gläubigers.

» Rechtsvorschlag

Wiederherstellung Rechtsvorschlagsfrist nach SchKG 33 Abs. 4

RV-Fristwiederherstellung = nur der unverschuldet vom Rechtsvorschlag abgehaltene Schuldner hat Anspruch an Fristwiederherstellung; die Betreibungsaufhebung oder –einstellung steht auch jenen Schuldnern zur Verfügung, die einen Verfahrensstopp schuldhaft versäumt haben.

Betreibungsaufhebung

Betreibungsaufhebung = Richterlich gestopptes Betreibungsverfahren wegen zuvor erfolgter Schuldentilgung.

» Betreibungsaufhebung

Betreibungseinstellung

Betreibungseinstellung = Richterlich gestopptes Betreibungsverfahren wegen zuvor gewährter Stundung.

» Betreibungseinstellung

Feststellungsklage nach SchKG 85a

Feststellungsklage = Der Schuldner kann alternativ zur Betreibungsaufhebung das Nichtbestehen einer Schuld feststellen lassen.

Negative Feststellungsklage = Der Betriebene kann das Nichtbestehen der Schuld feststellen lassen und die Löschung des Betreibungsregistereintrages verlangen (zur Beseitigung von Schikanebetreibungen).

Klageart Verfahren Beweismittel Wirkungen
Betreibungsaufhebung (SchKG 85) summarisches Urkundenbeweis betreibungsrechtliche
Feststellungsklage (SchKG 85a) beschleunigtes Keine Beweismittel-
beschränkung
materiellrechtliche
Negative Feststellungsklage (SchKG 85a iVm SchKG 8a Abs. 3 lit. A) ordentliches alle / Beweislast zL des Beklagten materiell- und betreibungsrechtlich, wenn Anträge entsprechend gestellt werden
Negative Feststellungsklage nach UWG ordentliches alle / Beweislast zL des Beklagten materiell- und betreibungsrechtlich, wenn Anträge entsprechend gestellt werden

» SchKG-Feststellungsklage

Rückforderungsklage nach SchKG 86

Rückforderungsklage = Mittel für nachträgliche Korrektur einer unter Vollstreckungszwang unrichtigen Rechtslage.

Klageart Verfahren Zeitpunkt Auswirkung
Betreibungsaufhebung (SchKG 85) summarisches während Betreibung bis Verteilung präventiv
Feststellungsklage (SchKG 85a) beschleunigtes nach Abschluss der Betreibung reaktiv

» Rückforderungsklage

Betreibungsrückzug

Betreibungsrückzug = Erklärung ans zuständige Betreibungsamt, wonach eine bestimmtes (laufendes) Betreibungsverfahren nicht mehr fortgeführt werde.

» Betreibungsrückzug

Ungerechtfertigte Betreibung

Ungerechtfertigte Betreibung = Der Betreibende lässt dem Betriebenen ohne jegliche zwangsvollstreckungsrechtliche Ziele einen Zahlungsbefehl zustellen.

Synonyme:

  • Rechtsmissbräuchliche Betreibung
  • Schikanebetreibung
  • Rachebetreibung.

» Ungerechtfertigte Betreibung

Literatur

  • Rechtsmissbräuchliche Betreibung
    • COMETTA FLAVIO, in: Staehelin/Bauer/Staehelin [Hrsg.], Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, N. 12 zu Art. 22 SchKG

Betreibungsregistereintragslöschung

Betreibungsregistereintragslöschung = Löschung des Betreibungsregistereintrages auf Verlangen des Gläubiger zugunsten des Schuldners.

» Löschung des Betreibungsregistereintrages

Beschwerde

Beschwerde = Korrekturinstrument zugunsten einer einheitlichen und richtigen Anwendung des Betreibungs- oder Konkursrechts.

» SchKG-Beschwerde

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