Rechtsvorschlag
Rechtsvorschlag = Einspruch des Schuldners gegen den Zahlungsbefehl des Gläubigers.
Wiederherstellung Rechtsvorschlagsfrist nach SchKG 33 Abs. 4
RV-Fristwiederherstellung = nur der unverschuldet vom Rechtsvorschlag abgehaltene Schuldner hat Anspruch an Fristwiederherstellung; die Betreibungsaufhebung oder –einstellung steht auch jenen Schuldnern zur Verfügung, die einen Verfahrensstopp schuldhaft versäumt haben.
Betreibungsaufhebung
Betreibungsaufhebung = Richterlich gestopptes Betreibungsverfahren wegen zuvor erfolgter Schuldentilgung.
Betreibungseinstellung
Betreibungseinstellung = Richterlich gestopptes Betreibungsverfahren wegen zuvor gewährter Stundung.
Feststellungsklage nach SchKG 85a
Feststellungsklage = Der Schuldner kann alternativ zur Betreibungsaufhebung das Nichtbestehen einer Schuld feststellen lassen.
Negative Feststellungsklage = Der Betriebene kann das Nichtbestehen der Schuld feststellen lassen und die Löschung des Betreibungsregistereintrages verlangen (zur Beseitigung von Schikanebetreibungen).
Klageart | Verfahren | Beweismittel | Wirkungen |
---|---|---|---|
Betreibungsaufhebung (SchKG 85) | summarisches | Urkundenbeweis | betreibungsrechtliche |
Feststellungsklage (SchKG 85a) | beschleunigtes | Keine Beweismittel- beschränkung |
materiellrechtliche |
Negative Feststellungsklage (SchKG 85a iVm SchKG 8a Abs. 3 lit. A) | ordentliches | alle / Beweislast zL des Beklagten | materiell- und betreibungsrechtlich, wenn Anträge entsprechend gestellt werden |
Negative Feststellungsklage nach UWG | ordentliches | alle / Beweislast zL des Beklagten | materiell- und betreibungsrechtlich, wenn Anträge entsprechend gestellt werden |
Rückforderungsklage nach SchKG 86
Rückforderungsklage = Mittel für nachträgliche Korrektur einer unter Vollstreckungszwang unrichtigen Rechtslage.
Klageart | Verfahren | Zeitpunkt | Auswirkung |
---|---|---|---|
Betreibungsaufhebung (SchKG 85) | summarisches | während Betreibung bis Verteilung | präventiv |
Feststellungsklage (SchKG 85a) | beschleunigtes | nach Abschluss der Betreibung | reaktiv |
Betreibungsrückzug
Betreibungsrückzug = Erklärung ans zuständige Betreibungsamt, wonach eine bestimmtes (laufendes) Betreibungsverfahren nicht mehr fortgeführt werde.
Ungerechtfertigte Betreibung
Ungerechtfertigte Betreibung = Der Betreibende lässt dem Betriebenen ohne jegliche zwangsvollstreckungsrechtliche Ziele einen Zahlungsbefehl zustellen.
Synonyme:
- Rechtsmissbräuchliche Betreibung
- Schikanebetreibung
- Rachebetreibung.
» Ungerechtfertigte Betreibung
Literatur
- Rechtsmissbräuchliche Betreibung
- COMETTA FLAVIO, in: Staehelin/Bauer/Staehelin [Hrsg.], Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, N. 12 zu Art. 22 SchKG
Judikatur
- Rechtsmissbräuchliche Betreibung
- BGE 113 III 2 ff., Erw. 2b
- BGE 115 III 18 ff., Erw. 3b
- BGE 130 II 270 ff., Erw. 3.2
- BGer 7B.182/2005 vom 01.12.2005 + 7B.183/2005 vom 01.12.2005, Erw. 2.3
- BGer 5A_588/2011 vom 18.11.2011, Erw. 3.2
- Aufsichtsbehörde Basel-Stadt vom 15.02.2013, in: BlSchK 78 (2014) Nr. 31, S. 154 ff. (Eine Betreibung ist dann offensichtlich rechtsmissbräuchlich, wenn Gläubiger und Schuldner einen gerichtlichen Vergleich geschlossen haben, der die in Betreibung gesetzte Forderung zweifelsfrei mitbeinhaltet)
Weiterführende Informationen
Betreibungsregistereintragslöschung
Betreibungsregistereintragslöschung = Löschung des Betreibungsregistereintrages auf Verlangen des Gläubiger zugunsten des Schuldners.
» Löschung des Betreibungsregistereintrages
Beschwerde
Beschwerde = Korrekturinstrument zugunsten einer einheitlichen und richtigen Anwendung des Betreibungs- oder Konkursrechts.