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Betreibungsrückzug

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Rechtsgebiet:
Betreibungsrückzug
Stichworte:
Betreibung, Betreibungsrückzug
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Betreibungverfallenlassen

Betreibungverfallenlassen = Nichts unternehmen, nicht einmal die Betreibung zurückzuziehen.

Betreibungsrückzug

Betreibungsrückzug = Mitteilung ans zuständige Betreibungsamt, wonach eine bestimmtes (laufendes) Betreibungsverfahren nicht mehr fortgeführt werde.

» Betreibungsrückzug

Betreibungseinstellung

Betreibungseinstellung = Der Betriebene weist in einem gerichtlichen Verfahren durch Urkunden nach, dass Schuld, Zinsen und Kosten gestundet sind.

» Betreibungseinstellung

Betreibungsaufhebung

Betreibungsaufhebung = Der Betriebene weist in einem gerichtlichen Verfahren durch Urkunden nach, dass Schuld, Zinsen und Kosten getilgt sind.

» Betreibungsaufhebung

Betreibungsregistereintragslöschung

Betreibungsregistereintragslöschung = Löschung des aktuellen Betreibungsregistereintrages, wie er sich aus dem konkreten Betreibungsstande ergibt.

» Löschung des Betreibungsregistereintrages

Beschwerde

Beschwerde = Korrekturmittel für die einheitliche und richtige Anwendung des Betreibungs- oder Konkursrechts.

» SchKG-Beschwerde

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