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Betreibungsrückzug

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Rechtsgebiet:
Betreibungsrückzug
Stichworte:
Betreibung, Betreibungsrückzug
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Betreibungverfallenlassen

Betreibungverfallenlassen = Nichts unternehmen, nicht einmal die Betreibung zurückzuziehen.

Betreibungsrückzug

Betreibungsrückzug = Mitteilung ans zuständige Betreibungsamt, wonach eine bestimmtes (laufendes) Betreibungsverfahren nicht mehr fortgeführt werde.

» Betreibungsrückzug

Betreibungseinstellung

Betreibungseinstellung = Der Betriebene weist in einem gerichtlichen Verfahren durch Urkunden nach, dass Schuld, Zinsen und Kosten gestundet sind.

» Betreibungseinstellung

Betreibungsaufhebung

Betreibungsaufhebung = Der Betriebene weist in einem gerichtlichen Verfahren durch Urkunden nach, dass Schuld, Zinsen und Kosten getilgt sind.

» Betreibungsaufhebung

Betreibungsregistereintragslöschung

Betreibungsregistereintragslöschung = Löschung des aktuellen Betreibungsregistereintrages, wie er sich aus dem konkreten Betreibungsstande ergibt.

» Löschung des Betreibungsregistereintrages

Beschwerde

Beschwerde = Korrekturmittel für die einheitliche und richtige Anwendung des Betreibungs- oder Konkursrechts.

» SchKG-Beschwerde

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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