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D & O – Directors and Officers Liability Insurance

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Deckungs-Ausschlüsse

Rechtsgebiet:
D & O – Directors and Officers Liability Insurance
Stichworte:
D & O, Directors and Officers Liability Insurance, Organhaftpflichtversicherung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Auch bei D&O-Versicherungen gibt es Deckungsausschlüsse. Dabei wird differenziert zwischen:

Allgemeinen Deckungs-Ausschlüssen:

  • Eigenschaden-Ausschluss (D&O-Versicherung ist keine Kaskoversicherung)
    • je Versicherer unterschiedlich, von Ausschluss über Teilersatz bis Volldeckung
    • Versicherungsdeckung unbedingt abklären
  • Haftung gegenüber Minderheitsaktionären mit beachtlichem Stimmrecht oder Mehrheitsaktionären
  • Vorsatz
  • Strafbare Handlungen
  • Strafbare Unterlassungen
  • Haftung für Sozialabgaben
  • Corporate Services für Gruppengesellschaften
  • Geldwäscherei
  • Bussen und Strafen
  • Haftung für AHV-Beiträge (Haftung aus AHVG 52 )

Individuellen Deckungs-Ausschlüssen:

  • Rechtsgeschäfte und Transaktionen innerhalb des Konzerns
  • Tochtergesellschaften mit hochspekulativen Zwecksetzungen
  • Haftung aus beruflicher Beratung gegenüber der Versicherungsnehmerin

Grobfahrlässigkeit

In der Praxis der in der Schweiz tätigen D&O-Versicherer gilt:

Keine Leistungskürzung, d.h. Wegbedingung der Kürzungsmöglichkeit bei Grobfahrlässigkeit.

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