LAWINFO

Eherecht / Eheschliessung / Ehe

QR Code

Treue- und Beistandspflicht

Rechtsgebiet:
Eherecht / Eheschliessung / Ehe
Stichworte:
Ehe, Eherecht, Eherecht / Eheschliessung, Eheschliessung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Treuepflicht betrifft den sexuellen, den ethischen und affektiven Bereich (Art. 159 Abs. 3 ZGB).

Sie wird durch die gegenseitige Auskunftspflicht (Art. 170 ZGB) und Pflicht zur Rücksichtnahme (Art. 203 Abs. 2 und 235 Abs. 2 ZGB) konkretisiert.

Die Beistandspflicht umfasst die moralische und materielle Unterstützung (Art. 159 Abs. 3 ZGB) 1, wobei die moralische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Beistandspflicht Grenzen setzt.

Das Verhältnis unter den Ehegatten ist durch das Prinzip der Gleichberechtigung geprägt.

Die Ehegatten verpflichten sich,

  • für die Kinder gemeinsam zu sorgen (Art. 159 Abs. 2 ZGB)
  • mit den Kindern in einer gemeinsamen Wohnung zusammen zu leben.

Jeder Ehegatte vertritt während des Zusammenlebens die eheliche Gemeinschaft für die laufenden Bedürfnisse der Familie. Für laufende Bedürfnisse der Familie besteht eine Solidarhaftung der Ehegatten.


1 Verständigung über die Haushaltsbeiträge, Pflicht zur Mitarbeit in Beruf und Gewerbe des Partners (Art. 165 ZGB), Pflicht zur Leistung von Prozesskostenvorschüssen selbst für Scheidungsprozesse, Pflicht zur Unterstützung des Partners bei Erfüllung seiner Unterhaltspflichten gegenüber nichtgemein­samen Kindern (Art. 278 Abs. 2 ZGB), Pflicht zur Unterstützung des Ehegatten bei der Erbringung von Unterhaltsbeiträgen an dessen geschiedenen Ehegatten (BGE 79 II 123)

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.