LAWINFO

Eingetragene Partnerschaft

QR Code

FAQ

Rechtsgebiet:
Eingetragene Partnerschaft
Stichworte:
eingetragene Partnerschaft, Partnerschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

1 – Was sind die Hauptunterschiede zu verheirateten Personen?

  • Verbot einer gemeinschaftlichen Adoption (seit 1.1.2018 jedoch Stiefkindadoption möglich)
  • Verbot von fortpflanzungsmedizinischen Massnahmen
  • kein gemeinsames Bürgerrecht
  • keine erleichterte Einbürgerung
  • Gütertrennung als „ordentlicher Güterstand“ (jedoch Möglichkeit der Vereinbarung der Errungenschaftsbeteiligung mittels öffentlich zu beurkundenden Vermögensvertrags)
  • Auflösung der Partnerschaft durch Klage nach einjähriger Trennung (Ehe: nach zweijähriger Trennung)

2 – In welchen Rechtsgebieten findet eine Gleichstellung mit verheirateten Personen statt?

  • Partnerschaftsrecht: Gegenseitige Beistandspflicht und Möglichkeit gerichtlicher Schutzmassnahmen bei Gefährdung des Familienwohls
  • Erbrecht (insbesondere Pflichtteilsrecht) und Erbschafts- bzw. Schenkungssteuerrecht
  • Direkte Steuern
  • Sozialversicherungsrecht und berufliche Vorsorge
  • Aufenthaltsrecht
  • Verfahrensrecht (Zivil- und Strafprozessrecht)

3 – Wo lassen wir unsere Partnerschaft eintragen?

  •  Das Eintragungsverfahren ist eingeteilt in das Vorverfahren, in welchem die Voraussetzungen für die Eintragung der Partnerschaft geprüft werden, und in das Verfahren der eigentlichen Begründung (Beurkundung).
  • Das Vorverfahren muss zwingend beim Zivilstandsamt am Wohnsitz eines der Partner durchgeführt werden.
  • Das Verfahren der eigentlichen Begründung der eingetragenen Partnerschaft (Beurkundung) kann (nach positiv verlaufenem Vorverfahren, innert 3 Monaten nach positivem Entscheid) bei einem von den Partnern frei gewählten Zivilstandsamt in der Schweiz stattfinden.

4 – Wie lassen wir unsere eingetragene Partnerschaft auflösen?

  • Die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft muss durch das Gericht erfolgen.
  • Sind sich die Partner im Auflösungspunkt einig, so können sie beim zuständigen Gericht ein gemeinsames Begehren um Auflösung der eingetragenen Partnerschaft stellen.
  • Ist ein Partner mit der Auflösung nicht einverstanden, so kann der auflösungswillige Partner nach einem Jahr Trennungszeit beim zuständigen Gericht die Klage auf Auflösung der eingetragenen Partnerschaft anhängig machen.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.