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Eingetragene Partnerschaft

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Gemeinsamkeiten mit der Ehe

Rechtsgebiet:
Eingetragene Partnerschaft
Stichworte:
eingetragene Partnerschaft, Partnerschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Als Gemeinsamkeiten mit der Ehe können u.a. genannt werden:

  • Eintragungshindernisse bzw. Ungültigkeitsgründe der Ehe bzw. eingetragenen Partnerschaft (PartG 4 und 9; ZGB 105; ZStV 65 und 75d), insbesondere
    • Eingehung der Ehe/eingetragenen Partnerschaft zum Zwecke der Umgehung des Ausländerrechts
    • Fehlender freier Wille
    • Minderjährigkeit
  • Administratives Vorbereitungsverfahren für die Schliessung der Ehe bzw. Begründung der eingetragenen Partnerschaft
  • Allgemeine Wirkungen der Ehe bzw. Partnerschaft
    • Namensrecht (PartG 12a / ZGB 160)
    • Pflicht zu Beistand und Rücksicht (PartG 12 / ZGB 159)
    • Unterhalt während Partnerschaft (PartG 13 / ZGB 163)
    • Gegenseitige Auskunftspflicht (PartG 16 / ZGB 170)
    • Vertretung der Gemeinschaft (PartG 15 / ZGB 164 – 166)
    • Schutz der gemeinsamen Wohnung (PartG 14 / ZGB 169)
  • Stiefkindadoption (seit 1.1.2018)
  • Weiteres:
    • Erbrecht: Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteilsschutz
    • Sozialversicherungsrecht / Berufliche Vorsorge: u.a. Anspruch als Witwe(r)
    • Direkte Steuern: gemeinsame Besteuerung
    • etc.

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