Als Gemeinsamkeiten mit der Ehe können u.a. genannt werden:
- Eintragungshindernisse bzw. Ungültigkeitsgründe der Ehe bzw. eingetragenen Partnerschaft (PartG 4 und 9; ZGB 105; ZStV 65 und 75d), insbesondere
- Eingehung der Ehe/eingetragenen Partnerschaft zum Zwecke der Umgehung des Ausländerrechts
- Fehlender freier Wille
- Minderjährigkeit
- Administratives Vorbereitungsverfahren für die Schliessung der Ehe bzw. Begründung der eingetragenen Partnerschaft
- Allgemeine Wirkungen der Ehe bzw. Partnerschaft
- Namensrecht (PartG 12a / ZGB 160)
- Pflicht zu Beistand und Rücksicht (PartG 12 / ZGB 159)
- Unterhalt während Partnerschaft (PartG 13 / ZGB 163)
- Gegenseitige Auskunftspflicht (PartG 16 / ZGB 170)
- Vertretung der Gemeinschaft (PartG 15 / ZGB 164 – 166)
- Schutz der gemeinsamen Wohnung (PartG 14 / ZGB 169)
- Stiefkindadoption (seit 1.1.2018)
- Weiteres:
- Erbrecht: Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteilsschutz
- Sozialversicherungsrecht / Berufliche Vorsorge: u.a. Anspruch als Witwe(r)
- Direkte Steuern: gemeinsame Besteuerung
- etc.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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