Die Beendigung der Einzelfirma kann stattfinden durch:
1. Beendigung der Geschäftstätigkeit
Die sog. „Geschäftsaufgabe“, durch Liquidation der geschäftlichen Vermögensteile:
» Liquidation einer Einzelfirma
Weiterführende Informationen
2. Umwandlung in eine Gesellschaft
Die Einzelfirma kann ihr Ende auch durch Umwandlung in eine Personengesellschaft (Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft) oder in eine juristische Person (Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)) finden.
» Umwandlung in eine Gesellschaft