Partei- und Prozessfähigkeit
Das Einzelunternehmen alleine ist nicht partei- und prozessfähig. Partei- und Prozessfähig ist immer nur die natürliche Person des Einzelunternehmers. Der Einzelunternehmer als natürliche Person ist daher Kläger oder Beklagter.
Örtliche Zuständigkeit
Vorbehältlich Gesetzesausnahme oder Gerichtsstandvereinbarung gilt immer der Wohnsitz des Einzelunternehmers als Gerichtsstand.
Sachliche Zuständigkeit
Für die sachliche Zuständigkeit gelten grundsätzlich die Regeln der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO; SR 272) und die Bestimmungen der kantonalen Gerichtsorganisationsgesetze (GOG).
In Kantonen, die ein Handelsgericht kennen, kann der Einzelunternehmer dann vor Handelsgericht klagen oder beklagt werden, wenn tatsächlich eine handelsrechtliche Streitigkeit im Sinne von ZPO 6 Abs. 2 vorliegt.
Vgl. ferner Sachliche Zuständigkeit
Judikatur
- Handelsgericht des Kantons Zürich, Beschluss vom 05.08.2015, HG150151 = ZR 114 (2015) Nr. 59 S. 228
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Lohn und LohnforderungenEinleitung zu Lohn / LohnforderungenAutoren:VersetzungEinleitung zur VersetzungAutoren:AushilfsarbeitEinleitung zur AushilfsarbeitAutoren:Befristeter ArbeitsvertragEinleitung zum befristeten ArbeitsvertragAutoren:BetriebsordnungEinleitung zur BetriebsordnungAutoren:ArbeitgeberweisungenEinleitung zu Arbeitgeberweisungen
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht