In persönlicher Hinsicht
- Die Einzelfirma ist jedermann zugänglich.
- Voraussetzung ist indessen die Handlungsfähigkeit des Einzelkaufmanns [vgl. ZGB 12 ff.]
- Vormundschaftliche Bewilligung zur selbständigen Ausübung eines Gewerbes
- Ausnahme
Hinsichtlich des Geschäftszweckes
- Ueblicherweise handelt es sich um ein Handelsgeschäft, unabhängig davon, ob der Inhaber den Kaufleuten oder Nichtkaufleuten zuzuordnen ist
- die Zugehörigkeit zu den freien Berufen (mit fakultativer HR-Eintragung)
Hinsichtlich der Ausbildung
- Eine Kaufmannseigenschaft („kaufmännische Ausbildung“) wird nicht vorausgesetzt.
Weiterführende Informationen
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