Bei einem besonderen Trennungsanlass, der nicht der Arbeitnehmer zu vertreten hat, werden die Einkommensausfälle oft durch eine Abgangsentschädigung im weiteren Sinne kompensiert.
Gründe für die Abgangsentschädigung i.w.S.
- Personalabbau
- Frühpensionierung.
Motivator für die Abgangsentschädigung i.w.S.
- die einvernehmliche Auseinandersetzung
- eine Entschädigung, die die Vergangenheit vergessen lässt und eine Zukunftsorientierung zulässt.