Die oberste Führungsebene hat Vorbildfunktion.
Unnötige oder hohe Entlassungsentschädigungen sind in mehrerer Hinsicht problematisch:
- imagemässig
- bei den Kunden
- bei den Banken
- bei den Investoren
- bei den Mitarbeitern, denen manchmal sehr viel abverlangt wird (Demotivation)
- bei den Sozialpartnern
- bei der breiten Öffentlichkeit
- rechtlich
- finanziell.
Entlassungsabfindungen sollten trotz Abgangskultur nur Ausnahmefälle darstellen.
Selbstregulierung
Economiesuisse hat für die Selbstregulierung den Swiss Code of Best Practice erarbeitet, der auch Regeln bezüglich Entlassungsabfindung enthält:
- Zuständigkeit: Compensation Committee (vgl. Ziff. 25 f.)
- Vorzeitiges Ausscheiden: Es sollen nur Abgangsleistungen erbracht werden, die vertraglich geschuldet oder im Gesellschaftsinteresse sind.
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